Was sollten Sie bei Grundstücksveräußerungen im Privatvermögen einkommensteuerlich beachten? Ungünstig gewählte Konstellationen können auch in der Zukunft weitreichende Folgen für Sie haben.
Grundsätzlich unterliegt der Wertzuwachs von Grundstücken mit dem individuellen persönlichen Steuersatz der Einkommensteuer, sofern zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre liegen (Spekulationsfrist). Betrachtet werden dabei der Grund und Boden sowie die Gebäude. Aber auch grundstücksgleiche Rechte – wie z. B. das Erbbaurecht – können bei Veräußerung der Spekulationsbesteuerung unterliegen.
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