Die zeitgerechte Beantragung eines Erbscheins ist essentiell: Ein Erbschein dient vor allem dem Nachweis der gesetzlichen Erbfolge oder derjenigen auf Grund eines handschriftlichen Testaments. Er dient als Legitimation des/der Erben im Rechtsverkehr – insbesondere Banken verlangen regelmäßig die Vorlage eines Erbscheins im Todesfall. Gerade wenn Immobilienvermögen vorhanden ist, ist er zur Berichtigung des Grundbuchs erforderlich.

Das Erbscheinverfahren bietet jedoch auch die Möglichkeit, etwaige streitige Punkte rund um die Erbfolge zu klären (z.B. Testierfähigkeit des Erblassers, Authentizität eines Testaments, etc.).

Die Beantragung eines Erbscheins, bzw. das Erbscheinverfahren beginnt im Regelfall mit dem Antrag eines potentiellen Erben beim Nachlassgericht, um ihm einen Erbschein mit einem bestimmten Inhalt zu erteilen. Dieser Erbscheinsantrag wird dann den weiteren Beteiligten zur Kenntnis gebracht – dies sind im Regelfall die gesetzlichen Erben und diejenigen Personen, die in einem Testament benannt werden.

Werden von den verschiedenen Beteiligten keine Einwände erhoben, wird das Nachlassgericht den beantragten Erbschein nach Feststellung der entsprechenden Erteilungsvoraussetzungen alsbald erteilen.

Werden Einwände erhoben, kann das sich anschließende, streitige Erbscheinverfahren einen Beitrag zur Klärung umstrittener Punkte liefern.


Beispiel zur Beantragung eines Erbscheins:

Sohn S begehrt einen Erbschein als Alleinerbe auf Grund eines Testaments seines Vaters V aus dem Jahr 2020. Tochter T ist der Meinung, dass ihr Vater im Jahr 2020 bedingt durch Altersdemenz bereits testierunfähig gewesen ist – sie widerspricht dem Erbscheinantrag des S und begehrt ihrerseits einen Erbschein als Alleinerbin auf Grund eines Testaments des V aus dem Jahr 2015. Das Nachlassgericht holt schließlich ein Sachverständigengutachten zu Klärung der Streifrage ein.

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Nicolai Utz


Nicolai Utz
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