Eine Testamentsvollstreckung bietet dem Erblasser die Möglichkeit, einen Dritten (oder auch einzelne Erben) damit zu beauftragen, für die ordnungsgemäße Umsetzung seines letzten Willens Sorge zu tragen. Die Testamentsvollstreckung ist dabei ein sinnvolles Gestaltungsmittel, um Erbschaftsstreitigkeiten vorzubeugen oder den Schutz eines Erben sicherzustellen.


Beispiele zur Testamentsvollstreckung

Die Eheleute M und F haben zwei Kinder, A und B. A ist minderjährig, B in der Ausbildung. Für den Fall ihres gemeinsamen Todes berufen sie einen Testamentsvollstrecker, der den Nachlass der Kinder bis zu deren dreißigsten Lebensjahr verwalten und die Kinder in der Ausbildung unterstützen soll.

Witwe W leidet sehr unter dem schlechten Verhältnis ihrer beiden Söhne A und B. Nach ihrem Tod will sie weiteren Streit zwischen den beiden vermeiden und beruft ihren Vertrauten V zum Testamentsvollstrecker ihres Nachlasses. V soll den Nachlass abwickeln und zwischen A und B auseinandersetzen.

Die Eheleute M und F haben zwei Söhne, A und B. B ist schwerbehindert. Um auch nach ihrem Tod die Versorgung des B sichergestellt zu wissen, errichten sie ein sog. „Behindertentestament“ und berufen den A zum Testamentsvollstrecker. A verwaltet nach dem Tod von M und F den Nachlassanteil des B und sorgt für die Versorgung seines Bruders.


Die Rechte des Testamentsvollstreckers sind weitgehend und oft Gegenstand umfassender Erbschaftsstreitigkeiten. Grundsätzlich ist er es, der den Nachlass auseinandersetzt und abwickelt – dem/den Erben steht kein Verfügungsrecht über den Nachlass zu.

Nicht zuletzt auf Grund der weitreichenden Befugnisse ist die Testamentsvollstreckung ein regelmäßiges Spannungs- und Konfliktfeld.

Der Testamentsvollstrecker ist gehalten, die ihm nach den Anordnungen des Erblassers und dem Gesetz obliegenden Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen, insbesondere ein Nachlassverzeichnis zu errichten und sich um die Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten zu kümmern.

Bei Laientestamentsvollstreckern führt mangelnde Vertrautheit mit den gesetzlichen Bestimmungen und Erfordernissen oftmals zu Verzögerungen und Unrichtigkeiten, die Anlass zu Streitigkeiten geben.

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Nicolai Utz


Nicolai Utz
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