7 wichtige Fragen zur Erstellung Ihres persönlichen Notfallkoffers


Vorsorgeverfügungen: Wichtigkeit und Definitionen

  1. Was ist der Zweck von Vorsorgeverfügungen?
  2. Was gehört in einen Notfallkoffer?
  3. Was ist die Bedeutung von Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung und Testament?
  4. Was sind die Unterschiede zwischen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung?
  5. Warum ist es wichtig, eine Patientenverfügung zu erstellen und was gehört in eine Patientenverfügung?
  6. Wer sollte eine Patientenverfügung und ein Testament haben?
  7. Wie wird sichergestellt, dass meine Wünsche auch wirklich umgesetzt werden?

Bei all diesen Fragen berate ich Sie gerne und unterstütze bei der Erstellung Ihrer individuellen Vorsorgemappe.


Warum ist die Errichtung von Vorsorgeverfügungen so wichtig?

Vorsorgeverfügungen sind wichtig, um sicherzustellen, dass im Falle der eigenen Handlungsunfähigkeit erforderliche Entscheidungen getroffen und von den hierfür bestimmten Vertrauenspersonen auch umgesetzt werden können.

Wenn keine Vorsorge getroffen worden ist, muss das Betreuungsgericht einen „rechtlichen Betreuer“ bestellen. In der Regel wird das Betreuungsgericht hierbei auf nahe Angehörige zurückgreifen, dies ist jedoch keineswegs sicher.

In der Praxis kommt es oftmals vor, dass – sei es, weil kein fachlich geeigneter Betreuer zur Verfügung steht oder es zu Streit zwischen den Angehörigen kommt – ein Berufsbetreuer bestellt wird.

Jedoch ist es ein Trugschluss, zu glauben, dass ein Berufsbetreuer seine Sache besonders gut macht, weil es ja seine berufliche Tätigkeit ist. Leider ist es in der Praxis überwiegend so, dass Berufsbetreuer eine Vielzahl von Betreuungen gleichzeitig führen und somit für den einzelnen Betreuten nur wenig Zeit zur Verfügung haben.

Der Betreuer trifft die Entscheidungen in allen persönlichen (insbesondere betreffend Aufenthaltsort und ärztliche Behandlung) und vermögensrechtlichen Angelegenheiten.

Da ein Berufsbetreuer die Wünsche und Vorstellungen des Betreuten nicht kennt, weichen seine Entscheidungen häufig von dem mutmaßlichen Willen des Betreuten bzw. seiner Angehörigen ab. Dies kann bei den Angehörigen zu großem Verdruss und zermürbenden Rechtsstreitigkeiten führen.

Was gehört in einen „Notfallkoffer“?

Wie der Notfallkoffer im Einzelnen ausgestaltet wird, hängt von den jeweiligen individuellen Vorstellungen und Bedürfnissen ab.

Jeder Notfallkoffer sollte aber zumindest

  • eine Vorsorgevollmacht (bzw. alternativ eine Betreuungsverfügung),
  • eine Patientenverfügung und
  • ein Testament / Erbvertrag enthalten.

Gerade die Bedeutung der Errichtung eines Testaments wird häufig unterschätzt, weil oftmals die nachteiligen Konsequenzen der gesetzlichen Erbfolge nicht hinreichend bekannt sind (vor allem, dass auch bei kinderlosen Ehen der Ehegatte nicht immer automatisch Alleinerbe wird!).

Ergänzend empfiehlt sich insbesondere

  • die Errichtung separater Kontovollmachten und
  • eine Übersicht über wichtige Verträge (z.B. Kredite, Mietverträge etc.) und
  • digitale Zugangsdaten.

Im unternehmerischen Bereich ist die Errichtung einer separaten Unternehmervollmacht dringend anzuraten.  

Was sind Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung?

Bei einer Vorsorgevollmacht handelt es sich in der Regel um eine Generalvollmacht zugunsten einer oder mehrerer absoluter Vertrauenspersonen.

Der Bevollmächtigte verfügt ab Aushändigung der Vollmacht über weitreichende Handlungsmöglichkeiten. Die sofortige Gültigkeit hat – insbesondere zwischen nahen Angehörigen – den Vorteil, dass der Bevollmächtigte auch bei Streit über den Gesundheits- / Geisteszustand des Betroffenen handeln kann.

Die Vorsorgevollmacht sollte sich auch auf Daten sowie digitale Inhalte erstrecken und im Hinblick auf die nahtlose Regelung des „digitalen Nachlasses“ über den Tod hinaus gültig sein.

Ein Vorsorgebevollmächtigter unterliegt – anders als ein vom Betreuungsgericht bestellter „rechtlicher Betreuer“ – grundsätzlich keiner gerichtlichen Kontrolle und hat einen erweiterten Handlungsspielraum.

Die Alternative zur Vorsorgevollmacht ist eine sogenannte Betreuungsverfügung. Hier wird lediglich festgelegt, wen das Betreuungsgericht erforderlichenfalls ­– persönliche und fachliche Eignung vorausgesetzt – als „rechtlichen Betreuer“ bestellen soll. Dieser unterliegt dann der Aufsicht des Betreuungsgerichts und muss gegenüber dem Betreuungsgericht jährlich Rechnung legen.

Eine Betreuungsverfügung sollte errichtet werden, wenn keine Vertrauensperson zur Verfügung steht, die man mit den erweiterten Befugnissen einer Vorsorgevollmacht betrauen möchte.

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist eine Erklärung des Betroffenen, mit der er für den Fall der eigenen Einwilligungsunfähigkeit bindend konkrete Anweisungen für seine medizinische Behandlung / Nichtbehandlung erteilt.

In der Regel sind Patientenverfügungen vor allem auf die Unterlassung lebensverlängernder Maßnahmen in aussichtslosen Behandlungssituationen gerichtet, um ein „Sterben in Würde“ zu ermöglichen.

Bei der Errichtung von Patientenverfuegungen ist zu beachten, dass der Bundesgerichtshof in mehreren Entscheidungen seit dem Jahr 2016 darauf hingewiesen hat, dass eine hinreichend konkrete Behandlungsentscheidung Voraussetzung für eine wirksame Patientenverfügung ist. Das birgt gerade bei älteren Patientenverfügungen oftmals das Risiko der Unwirksamkeit.

Deshalb sollten ältere Patientenverfuegungen unbedingt dahingehend überprüft werden, ob sie den Anforderungen der aktuellen Rechtsprechung entsprechen. Die pauschale Äußerung, „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ zu wünschen, ist beispielsweise für sich genommen ungenügend.

Ihr ACCONSIS Ansprechpartner

Nicolai Utz


Nicolai Utz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Prokurist der ACCONSIS

Service Telefon
+49 89 54 71 43
oder per E-Mail n.utz@acconsis.de

Meine Empfehlung

Die Errichtung von Vorsorgeverfügungen birgt zahlreiche Fallstricke, die zur Unwirksamkeit oder zu lähmenden Kompetenzstreitigkeiten zwischen den Angehörigen führen können.

Ich unterstütze Sie gerne dabei, einzelne Vorsorgebausteine rechtssicher zu gestalten beziehungsweise eine für Sie maßgeschneiderte Gesamtlösung zu erarbeiten.

Da wir festgestellt haben, dass insbesondere die Entscheidungsfindung bei der Errichtung von Patientenverfügungen regelmäßig Schwierigkeiten aufwirft und zu einem Verschleppen der Angelegenheit führt, haben wir einen Fragebogen erarbeitet, mit dem wir Sie zielstrebig durch die zu treffenden Entscheidungen leiten und anschließend auf Basis Ihrer Antworten Ihre individuelle Patientenverfügung vorbereiten können.

Den Fragebogen haben wir im Hinblick auf medizinische Belange sowie Praxistauglichkeit mit einem Notfallmediziner am Klinikum Großhadern erörtert. Der Fragebogen berücksichtigt die jüngere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und enthält ausführliche Erläuterungen zu den einzelnen Antwortmöglichkeiten.

Ich berate Sie gerne bei der Erstellung Ihrer individuellen Vorsorgemappe.

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