Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf Ihre Fragen finden. Andernfalls stehen wir Ihnen natürlich gerne mit unseren Experten zur Verfügung! Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt.



Buchpreisbindung gilt auch für Gelegenheitsverkäufer

Die Buchpreisbindung gilt auch für Privatpersonen, wenn sie neuwertige Bücher geschäftsmäßig veräußern. Sie gilt dagegen nicht, wenn geschenkte Bücher zum Verkauf angeboten werden.

Mit dem geschäftsmäßigen Anbieten von neuwertigen Büchern unterliegen auch Privatpersonen der Buchpreisbindung und dürfen somit keine Angebote unter dem geltenden Verlagspreis machen. Ein solches geschäftsmäßiges Anbieten liegt nach einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main zumindest dann vor, wenn innerhalb von sechs Wochen vierzig Bücher oder mehr angeboten werden. Auf eine Gewinnerzielungsabsicht oder gar einen erzielten Gewinn kommt es dabei nicht an. Nur bei geschenkten Büchern ist ein Verkauf unterhalb des geltenden Buchpreises zulässig, wobei dies der Verkäufer nachweisen können muss.


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