Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf Ihre Fragen finden. Andernfalls stehen wir Ihnen natürlich gerne mit unseren Experten zur Verfügung! Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt.



Steuererstattungen unterliegen dem Zugewinnausgleich

Steuererstattungen sind nicht beim Trennungsunterhalt sondern bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs zu berücksichtigen.

Steuererstattungen sind nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden nicht beim Unterhalt zu berücksichtigen, sondern unterliegen dem Zugewinnausgleich. Einzige Voraussetzung ist, dass der jeweilige Veranlagungszeitraum zum Stichtag des Zugewinnausgleichs bereits abgelaufen ist. Auf das Datum des Steuerbescheids oder der Zahlung kommt es nicht an.


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