Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf Ihre Fragen finden. Andernfalls stehen wir Ihnen natürlich gerne mit unseren Experten zur Verfügung! Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt.



Vermieter darf Zugang zum Zähler verweigern

Der Mieter hat nur Anspruch auf Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen.

Ein Mieter hat zwar ein Prüfungsrecht für die vom Vermieter abgerechneten Betriebskosten, aber dieses Prüfungsrecht umfasst nur das Recht zur Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen. Der Vermieter ist dagegen nicht verpflichtet, dem Mieter selbst das Ablesen der für die Abrechnungen notwendigen Messwerte zu ermöglichen. Der Mieter ist hinreichend dadurch geschützt, dass der Vermieter die Darlegungs- und Beweislast für die Richtigkeit der Messwerte trägt, meint das Amtsgericht Kehl.

Entsprechend hat der Mieter gegen den Vermieter keinen Anspruch auf Zugang zu den Verbrauchszählern für Wasser, Gas etc. und darf folglich auch nicht die Miete kürzen, wenn ihm der Zugang vom Vermieter verweigert wird. Verweigert der Vermieter den Zugang zu den Zählern ohne vernünftigen Grund, kann das zwar ein Indiz für eine Anfechtung durch den Mieter sein, aber im Streitfall befand sich der Zähler nicht auf dem Grundstück des Mietobjekts, sondern auf dem Nachbargrundstück.


Abonnieren Sie unseren kostenlosen ACCONSIS Newsletter

Sie erhalten aktuelle Informationen zu Steuern, Recht und Finanzen.