Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf Ihre Fragen finden. Andernfalls stehen wir Ihnen natürlich gerne mit unseren Experten zur Verfügung! Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt.



Anspruch auf Namensherausgabe

Die Deutsche Telekom AG muss einem Vierjährigen den Anschlussinhaber einer Telefonnummer nennen, wenn der Vater lediglich diese Nummer hinterlassen hat.

Kinder haben generell einen Anspruch darauf, zu erfahren, wer ihre Eltern sind. Zwar ist dieser Auskunftsanspruch nicht grenzenlos, allerdings muss etwa die Telekom den zu einer Rufnummer gehörenden Namen des Anschlussinhabers herausgeben, entschied das Amtsgericht Bonn. Die Rufnummer war die einzige Hinterlassenschaft des Vaters eines mittlerweile vierjährigen Kindes. Dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht stehe deutlich über den geschäftsmäßigen Geheimhaltungsinteressen der Telekom, entschied das Gericht.


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