Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf Ihre Fragen finden. Andernfalls stehen wir Ihnen natürlich gerne mit unseren Experten zur Verfügung! Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt.



Säumniszuschläge entfallen bei Aussetzung der Vollziehung

Gewährt ein Verwaltungsgericht den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Abgabenbescheids, entfallen damit auch die bereits festgesetzten Säumniszuschläge und andere Nebenkosten.

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Säumniszuschläge und Nebenkosten (Mahnkosten, Pfändungsgebühren, Auslagen) für einen Abgabenbescheid rückwirkend entfallen, wenn das Verwaltungsgericht vorläufigen Rechtsschutz gegen den Abgabenbescheid gewährt. Abgabenbescheide sind zwar grundsätzlich sofort vollziehbar, sodass bei Nichtzahlung automatisch Säumniszuschläge anfallen, die auch nicht dadurch entfallen, dass der Abgabenbescheid später aufgehoben oder geändert wird. Gibt aber das Verwaltungsgericht einem Eilantrag des Betroffenen auf Aussetzung der Vollziehung statt, entfällt rückwirkend die Vollziehbarkeit des Bescheides und damit entfallen auch die Säumniszuschläge.


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