Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf Ihre Fragen finden. Andernfalls stehen wir Ihnen natürlich gerne mit unseren Experten zur Verfügung! Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt.



Rollstuhlgerechter Gartenweg ist keine außergewöhnliche Belastung

Wenn die Terrasse bereits mit dem Rollstuhl erreichbar ist, dann führt die zusätzliche Anlage eines rollstuhlgerechten Gartenwegs nicht mehr zu einer außergewöhnlichen Belastung.

Grundsätzlich gehört zwar auch der Garten zum existenziell notwendigen Wohnbereich. Die Aufwendungen für die Anlage eines rollstuhlgerechten Weges im Garten sind jedoch nicht zwangsläufig, wenn sich auf der anderen Seite des Hauses eine Terrasse befindet, die mit dem Rollstuhl erreichbar ist. Mit dieser Begründung hat das Finanzgericht Münster den Abzug der Kosten als außergewöhnliche Belastung abgelehnt. Abzugsfähig seien nur solche Aufwendungen, die den Zugang zum Garten und damit dessen Nutzung überhaupt erst ermöglichen. Diese Möglichkeit bestand im Streitfall aber bereits.


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