Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf Ihre Fragen finden. Andernfalls stehen wir Ihnen natürlich gerne mit unseren Experten zur Verfügung! Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt.



Arbeit in der Werkstatt ist keine Handwerkerleistung

Bei Handwerkerleistungen, die teilweise in der Werkstatt des Handwerkers ausgeführt werden, ist nur der Lohnkostenanteil für die Arbeit im Haushalt vor Ort steuerbegünstigt.

Soweit Arbeiten in der Werkstatt eines Handwerkers erbracht werden, sind die darauf entfallenden Lohnkosten nicht als Handwerkerleistungen steuerlich begünstigt. In der Werkstatt des Handwerkers erbrachte Leistung werden zwar für den Haushalt aber nicht im Haushalt des Steuerzahlers erbracht, meint der Bundesfinanzhof, und ließ deshalb den Lohnkostenanteil für die Arbeit in der Werkstatt nicht für den Steuerbonus gelten. Im Streitfall ging es um ein Hoftor, das ausgebaut, in der Werkstatt des Schreiners in Stand gesetzt und dann wieder vor Ort eingebaut wurde.


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