Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf Ihre Fragen finden. Andernfalls stehen wir Ihnen natürlich gerne mit unseren Experten zur Verfügung! Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt.



Prozess um Umgangsrecht ist keine außergewöhnliche Belastung

Nur Prozesse, die die materielle Existenzgrundlage betreffen, können zu steuerlich abzugsfähigen Prozesskosten führen, nicht aber der Streit um das Umgangsrecht mit dem eigenen Kind.

Für Prozesskosten gilt seit 2013 ein generelles Abzugsverbot. Eine Ausnahme gibt es nur dann, wenn der Steuerzahler ohne den Prozess Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren. Als Existenzgrundlage im Sinne des Gesetzes sieht der Bundesfinanzhof allerdings allein die materielle Lebensgrundlage an. Belastungen immaterieller Art werden dagegen von der Ausnahmeregelung nicht erfasst. Daher lässt der Bundesfinanzhof die Prozesskosten anlässlich eines Umgangsrechtsstreits nicht zum Abzug als außergewöhnliche Belastung zu. Daran ändern auch die besonderen Umstände des Einzelfalls, in dem das Kind ins Ausland verschleppt worden war, nichts.


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