Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf Ihre Fragen finden. Andernfalls stehen wir Ihnen natürlich gerne mit unseren Experten zur Verfügung! Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt.



Grunderwerbsteuer auch auf Instandhaltungsrückstellung

Eine Minderung der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer auf eine Eigentumswohnung um die anteilige Instandhaltungsrücklage ist nicht möglich.

Im Herbst vergangenen Jahres hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass beim Kauf einer Eigentumswohnung der vereinbarte Kaufpreis als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht um die darin enthaltene anteilige Instandhaltungsrückstellung zu mindern ist. Begründet haben die Richter die Entscheidung damit, dass die anteilige Instandhaltungsrückstellung Teil des Verwaltungsvermögens der Wohnungseigentümergemeinschaft ist und damit nicht zum veräußerbaren Vermögen des Wohnungseigentümers gehört. Da die Finanzämter bisher oft anders vorgegangen sind, haben die obersten Finanzbehörden der Länder angeordnet, die neue Regelung nur auf Kaufverträge anzuwenden, die nach dem Tag der Veröffentlichung des Urteils im Bundessteuerblatt abgeschlossen wurden.


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