Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf Ihre Fragen finden. Andernfalls stehen wir Ihnen natürlich gerne mit unseren Experten zur Verfügung! Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt.



Erweiterte Kürzung gilt nicht für gemischt genutzte Gebäude

Selbst bei einem geringfügigen Anteil an gewerblich genutzter Fläche sind gemischt genutzte Gebäude schädlich für die erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer.

Die erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer gilt nur für Unternehmen, die ausschließlich Kapitalvermögen und Wohngebäude verwalten. Der Bundesfinanzhof hat daher einem Unternehmen die erweiterte Kürzung versagt, das auch in untergeordnetem Umfang Gebäude verwaltet, die auch vereinzelt gewerblich genutzte Einheiten enthalten. Eine planwidrige Gesetzeslücke sieht der Bundesfinanzhof in der Beschränkung auf reine Wohngebäude nicht. Solche gemischt genutzten Gebäude sind also selbst bei einem geringfügigen Anteil an gewerblich genutzter Fläche schädlich für die erweiterte Kürzung.


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