Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf Ihre Fragen finden. Andernfalls stehen wir Ihnen natürlich gerne mit unseren Experten zur Verfügung! Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt.



Renten aus Altvertrag unterliegen keiner Ertragsanteilsbesteuerung

Renten­zahlungen aus einem vor 2005 abgeschlossenen Versicherungsvertrag mit Kapitalwahlrecht unterliegen nicht der Ertragsanteilsbesteuerung.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind die Leistungen aus einer vor 2005 abgeschlossenen Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht steuerfrei. Ob der Versicherungsnehmer das Kapitalwahlrecht ausübt, hat für die steuerliche Betrachtung keine Auswirkung, meint der Bundesfinanzhof. Entgegen der Ansicht des Finanzamts sind auch monatliche Rentenzahlungen keine sonstigen Einkünfte, sondern Einkünfte aus Kapitalvermögen und unterliegen damit nicht der Ertragsanteilsbesteuerung.


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