Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Prozesskosten für Streit um nachehelichen Unterhalt
Sofern das eigene Einkommen bereits über dem Existenzminimum liegt, sind die Kosten für einen Prozess zur Erlangung nachehelichen Unterhalts nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar.
Prozesskosten sind nur dann als außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigungsfähig, wenn ohne den geführten Prozess die Gefahr des Verlusts der Existenzgrundlage besteht. Dementsprechend sind die Kosten für einen Prozess zur Erlangung nachehelichen Unterhalts jedenfalls dann nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig, wenn die unterhaltsberechtigte Person eigene Einkünfte hat, die oberhalb des sozialhilferechtlichen Existenzminimums liegen. Das Finanzgericht Münster hat mit dieser Entscheidung die Klage einer Frau abgewiesen, die zwar Anspruch auf Unterhalt hatte, aber aufgrund ihrer hohen Qualifikation und ihrer Berufserfahrung nahtlos eine neue Anstellung gefunden hat, auch wenn diese befristet war. Das Argument, dass die Befristung der Anstellung mangels wirtschaftlicher Sicherheit nicht Teil der Existenzgrundlage sei, ließen die Richter nicht gelten.
Abonnieren Sie unseren kostenlosen ACCONSIS Newsletter
Sie erhalten aktuelle Informationen zu Steuern, Recht und Finanzen.