Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf Ihre Fragen finden. Andernfalls stehen wir Ihnen natürlich gerne mit unseren Experten zur Verfügung! Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt.



Scheidung vor der Wiedervereinigung

Die vermögensrechtliche Auseinandersetzung einer Ehe erfolgt nach dem Familienrecht der DDR, wenn die Scheidung noch vor der Wiedervereinigung stattgefunden hat.

Auch 18 Jahre nach der Wiedervereinigung kann im Einzelfall trotzdem noch DDR-Recht gelten: Wenn eine Ehe nämlich noch vor der Wiedervereinigung geschieden worden ist, erfolgt die Auseinandersetzung über das gemeinsame Vermögen nach dem Familienrecht der DDR. Die wechselseitigen Ansprüche auf Auseinandersetzung unterliegen nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs dann nicht der Verjährung und richten sich auch nicht nach dem für die westlichen Bundesländer geltenden Recht des BGB.


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