Utility Token eröffnen Unternehmen neue Geschäftsmodelle und Einnahmequellen, die in traditionellen Märkten nicht möglich wären. So erhalten sie flexible und innovative Möglichkeiten zur Finanzierung, Nutzerbindung, Kostenreduzierung und zur Schaffung eines dynamischen und engagierten Blockchain-Ökosystems.
Doch wie sieht es bei der Besteuerung von Utility Token aus? Was müssen Unternehmen aus steuerlicher Sicht bei der Ausgabe von Utility Token beachten?
Was sind Utility Token?
Utility Token können Nutzungsrechte vermitteln bzw. einen Anspruch auf diese Nutzungsrechte, um sie gegen eine Dienstleistung oder gegen Waren einzutauschen. Diese Kryptotoken können bspw. auf Plattformen verwendet werden, um ein Guthaben oder eine Prämie einzulösen oder exklusiven Zugang zu erhalten.
Besitzer von Utility Token erhalten keine finanzielle Gegenleistung, sie bilden also keine Beteiligung am Unternehmen wie Security Token.
Wie können Unternehmen Utility Token nutzen?
Utility Token werden oft im Rahmen von Initial Coin Offerings (ICOs) ausgegeben, um Mittel für die Entwicklung einer Plattform oder eines Projekts zu sammeln. Investoren erwerben die Token mit der Erwartung, dass sie später innerhalb des Netzwerks nützlich sein werden, wenn die Plattform in Betrieb ist. Unternehmen können Nutzungstoken auch dazu verwenden, um auf ihre Produkte aufmerksam zu machen und Nutzern den Zugang zu Blockchain-Systemen zu erleichtern.
Optimalerweise entsteht durch Ausgabe der Utility Token eine Community, die großes Interesse an der Projektentwicklung und dem langfristigen Erfolg des Projekts zeigt.
Wie profitieren Unternehmen von der Ausgabe von Utility Token?
Utility Token bieten Unternehmen zahlreiche Vorteile wie z.B.:
Finanzierung durch ICOs und Token Sales:
Unternehmen können durch Initial Coin Offerings (ICOs) schnell Kapital beschaffen, ohne auf traditionelle Finanzierungswege wie Risikokapital oder Bankdarlehen angewiesen zu sein. ICOs ermöglichen es Unternehmen, Investoren weltweit zu erreichen, was die Reichweite und den potenziellen Kapitalpool erhöht.
Förderung der Nutzerbindung und -beteiligung:
Unternehmen können Utility Token verwenden, um Nutzer für ihre Aktivitäten und Beiträge auf der Plattform zu belohnen, was die Nutzerbindung erhöht. Durch Anreize wie Belohnungen für bestimmte Aktionen können Unternehmen die Aktivität auf ihrer Plattform steigern.
Kosteneffizienz und Automatisierung:
Blockchain-Technologie kann Transaktionskosten erheblich senken, da Zwischenhändler entfallen und direkte Transaktionen ermöglicht werden. Smart Contracts können viele Prozesse automatisieren und dadurch Betriebskosten reduzieren.
Transparenz und Sicherheit:
Transaktionen mit Utility Token sind auf der Blockchain nachvollziehbar, was die Transparenz erhöht und Betrug reduziert. Die Blockchain-Technologie bietet zudem eine hohe Sicherheit durch ihre dezentrale und unveränderliche Natur.
Innovation und Wettbewerbsvorteil:
Utility Token ermöglichen neue Geschäftsmodelle und Einnahmequellen, die in traditionellen Märkten nicht möglich wären. Unternehmen, die frühzeitig auf Blockchain-Technologie und Utility Token setzen, können sich einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, indem sie innovative Lösungen anbieten.
Was müssen Unternehmen bei der Besteuerung von Utility Token beachten?
Vom BMF gibt es zu Token im Allgemeinen und auch zu Utility Token bisher nur ein ertragssteuerliches Schreiben (vgl. BMF Schreiben vom 10.05.2022). Zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Utility Token hat das BMF jedoch bisher noch nicht Stellung bezogen.
Die Emission von Utility Token kann umsatzsteuerlich relevant sein, da viele Utility Token deren Inhaber dazu berechtigen, Leistungen oder Waren in Anspruch zu nehmen. Zudem können diese Leistungen auch durch Zahlung mit staatlichen Währungen oder Kryptowährungen erworben werden, weshalb der Verkauf von Utility Token mit Umsatzsteuer belastet werden könnte. Allerdings wird es schon problematisch, die Art der Leistungsbeziehung als Ausgangsvoraussetzung für die Umsatzsteuer zu bestimmen.
Dabei spielen auch die Besonderheiten des Erwerbsvorgangs ebenso eine Rolle wie die spätere Einsetzbarkeit und die damit verbundenen Folgen.
So ähneln entsprechend der MwStSystRL Utility Token ihrer Funktion nach einem Gutschein. Mit dem Utility Token/Gutschein erhalten die Käufer einen Anspruch auf eine Leistung oder eine Ware. In der Regel erfolgen Leistung oder Produktlieferung beim Utility Token erst zu einem viel späteren Zeitpunkt, da bei der Tokenemission die Kapitalbeschaffung im Fokus steht. Daher ist es fraglich, ob die Emission überhaupt umsatzsteuerlich relevant ist. Schließlich fehlt hier der unmittelbare Zusammenhang zwischen Emission und Gegenleistung.
Zudem sind unterschiedliche Ausgestaltungsformen dieses „Gutscheins“ zu berücksichtigen. So kann z.B. eine ganz bestimmte Ware/Dienstleistung geschuldet sein (Einzweckgutschein), der Utility Token kann aber auch als Mehrzweckgutschein fungieren. Im ersten Fall würde der Utility Token (wenn man die Art der Leistungsbeziehung hier unberücksichtigt ließe) bereits bei der Ausgabe der Umsatzsteuer unterliegen, im zweiten Fall würde erst der Einlösungszeitpunkt umsatzsteuerlich relevant werden.
Auch wenn die Einstufung des Utility Tokens als Einzweckgutschein in der Praxis häufig daran scheitern dürfte, dass die Tokenausgabe an eine konkrete Leistung/Ware bei dessen Einlösung geknüpft ist, ist in der Praxis meist eine Einzelfallprüfung erforderlich.
Fazit zur Besteuerung von Utility Token
Utility Token bieten Unternehmen innovative Möglichkeiten zur Finanzierung und Nutzerbindung, die in traditionellen Märkten nicht verfügbar sind. Durch Initial Coin Offerings (ICOs) können Unternehmen schnell Kapital beschaffen und weltweit Investoren erreichen.
Allerdings müssen Unternehmen bei der Ausgabe von Utility Token auch zahlreiche steuerliche Aspekte berücksichtigen. Während es klare ertragssteuerliche Richtlinien gibt, bleibt die umsatzsteuerliche Behandlung komplex und hängt stark von den spezifischen Eigenschaften der Token ab.
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