– Ihr Vertrauen ist unsere Verpflichtung –

Bei ACCONSIS verstehen wir die Herausforderungen, denen Unternehmen heute gegenüberstehen. Deshalb setzen wir auf individuelle Betreuung und einen risikoorientierten Beratungsansatz in der Wirtschaftsprüfung.

Ob inhabergeführte mittelständische Unternehmen, internationale Gesellschaften, Gründer & Startups oder Family-Offices: Unser Expertenteam bietet umfassende Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen, die auf die spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Als Mitglied von Allinial Global begleiten wir international tätige Unternehmen mit der landespezifischen Expertise unserer kompetenten Kolleginnen und Kollegen und stellen so eine weltweite Beratung sicher.

Mit unserem fachübergreifenden Beratungsansatz legen wir den Grundstein für Ihre sichere und erfolgreiche unternehmerische Zukunft. Zu unserem Service-Portfolio im Bereich Wirtschaftsprüfung und prüfungsnaher Beratung gehören:

Die Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die EU-Taxonomie bringen für Unternehmen umfangreiche Herausforderungen mit sich. Unsere Experten begleiten Sie bei der Entwicklung Ihrer individuellen ESG-Strategie – von der initialen Planung über die Implementierung bis hin zur abschließenden Überprüfung. Unsere ESG-Beratungsschwerpunkte im prüfungsnahen Bereich:

  • ESG-„Health-Check“ als Compliance-Prüfung Ihres Internen Kontrollsystems (IKS)
  • Konzeption einer ESG-konformen Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • Beratung zur Berichterstellung inkl. TÜV-zertifiziertem CO₂-Reporting
  • Umsetzung der ESG-Berichterstattung, digitalisiert und automatisiert
  • Prüfung freiwilliger Nachhaltigkeitsberichte
  • ESG-Outsourcing

Dank unserer bereichsübergreifenden Expertise beraten wir Sie ganzheitlich und mit weiterführenden ESG-Services.

 

Durch die fortschreitende Digitalisierung von Geschäftsprozessen hat die IT-Prüfung an Bedeutung gewonnen und ist nun ein wesentlicher Bestandteil der Jahresabschlussprüfung. Unsere Spezialisten haben dabei Ihre IT-Sicherheit und allgemeinen IT-Kontrollen (ITGC) im Blick, decken Schwachstellen auf und entwickeln konkrete Verbesserungsvorschläge. So unterstützen wir Sie:

  • Analyse Ihrer Geschäftsprozesse und IT-gestützten Kontrollen
  • Durchführung von Risikoanalysen und Sicherheitsbewertungen
  • Massendatenanalyse, Datenaufbereitung und Journal-Entry-Testing

Ein umfassendes Risikomanagement und effektive interne Kontrollsysteme (IKS) sind absolut kritische Erfolgsfaktoren für Unternehmen und Organisationen aller Größen und Branchen. Basierend auf unseren langjährigen Erfahrungen mit Risikomanagementsystemen und IKS im Rahmen der Jahresabschlussprüfung bieten wir gezielte Beratung für unsere Mandanten bei der Implementierung und Optimierung:

  • Compliance-Health-Check mit Statusbericht, GAP-Analyse und Priorisierung der GAPs sowie praxisorientierte Anleitung
  • Einrichtung eines Compliance-Management-Systems
  • Sonderprüfungen zur Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung
  • Übernahme der internen Revisionstätigkeit
  • Aufbau einer internen Revision

Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen durch Wirtschaftsprüfer führt ACCONSIS selbstverständlich auch Sonderprüfungen durch, bei denen vertraglich oder gesetzlich eine offizielle Bescheinigung oder Bestätigung durch einen sachverständigen Dritten erforderlich ist. Dazu zählen:

  • Sonderprüfung nach Aktien-, GmbH– und Umwandlungsgesetz (Vertragsprüfungen, Prüfung von Sacheinlagen, Squeeze-out-Prüfung u. ä.)
  • Due Diligence
  • Bestätigungsleistung im Rahmen von Unternehmensverkäufen
  • Energierechtliche Prüfungen (wie beispielsweise EEG/KWKG)
  • Prüfung nach Haushaltsgrundsätzegesetz (§ 53 HGrG), Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), Verpackungsverordnungen
  • Prüfung und Testierung im Zusammenhang mit EU-Fördermitteln
  • Sonderprüfung zu Betrug und Unterschlagung – Full Scope oder entsprechend der individuellen Beauftragung respektive Prozessunterstützung

Mit einem bereichsübergreifenden Beratungsteam unterstützen wir Alternative Investment Fonds (AIF) durch individuelle Beratungsleistungen. Dazu zählen insbesondere:

  • Rechnungslegung
  • Abschlussprüfung
  • Laufende Steuerberatung und schriftliche Gutachten

Mit einem bereichsübergreifenden Beratungsteam unterstützen wir gemeinnützige Stiftungen und andere gemeinnützige Einrichtungen aber auch Familienstiftungen dabei, ihre finanzielle Integrität zu wahren und ihre spezifischen Ziele effektiv zu verfolgen. Zu unseren prüfungsnahen Beratungsleistungen zählen:

  • Prüfung der Sparten- und Trennungsrechnungen sowie der Jahresrechnung bzw. des Jahresabschlusses
  • Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung
  • Konformität der Rechnungslegung mit entsprechenden Satzungsregelungen
  • Transfer von Fachwissen zur Stärkung der internen Kapazitäten
  • Beratung zu steuerlichen Besonderheiten im Rahmen des Gemeinnützigkeitsrechts

Ob Unternehmensübernahmen, Nachfolgeregelungen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen: In entscheidenden Unternehmensfragen ist eine fundierte Unternehmensbewertung unerlässlich. Basierend auf betriebswirtschaftlichen Analysen und langjähriger Erfahrung unterstützt ACCONSIS Sie bei strategischen Unternehmensentscheidungen. Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erarbeiten unsere Experten wichtige Entscheidungshilfen.

  • Unternehmens- und Anteilsbewertung für steuerliche, bilanzielle sowie gesellschafts- und familienrechtliche Zwecke: Erstellung sowie Dokumentation, Erstellung von Gutachten (IDW S1)
  • Prüfung vorgelegter Unternehmensbewertungen, Ermittlung eines Wertkorridors nach alternativen Verfahren
  • Bewertung unternehmerischer Beteiligungen gemäß den Vorgaben des KAGB
  • Bewertung von immateriellen Vermögensgegenständen
  • Fairness-Opinion im Rahmen des Unternehmenskaufs
  • Prüfung und Durchführung von Werthaltigkeitstests gemäß IDW RS HFA 10 und Goodwill-Impairment-Tests nach IAS 36
  • Sonderbewertungen im Startup-Bereich sowie Seed-Bewertungen
  • Kaufpreisallokation nach Erwerb eines Unternehmens bzw. von Vermögensgegenständen nach HGB und IFRS