Das Gastgewerbe ist zuletzt immer mehr in den Fokus der Finanzämter gerückt, immer mehr regulatorische Vorschriften verursachen erheblichen Reaktions- und Anpassungsbedarf in den Betrieben – gerade in Hinblick auf die Organisation der Kassenführung. Vor allem in der Gastronomie gilt es deswegen, den Vorgaben zu entsprechen und die notwendigen Umstellungen – bestenfalls mit professioneller Unterstützung – anzugehen.
Unterstützung bei Umsetzung der Vorgaben
Wir unterstützen unsere Mandanten aus dem Gastgewerbe umfassend, wenn es um die Themen Kassenführung und Buchführung geht. Hier kümmern wir uns vor allem um vier wichtige Themen, um dafür zu sorgen, dass Betriebsprüfungen und Kassennachschauen möglichst reibungslos ablaufen können.
- Verfahrensdokumentation: Wir beraten zum Thema, unterstützen aber auch bei der Erstellung der vorgeschriebenen Dokumentation inkl. passender Softwarelösungen.
- Kassenführung: Wir analysieren Ihre aktuelle IST-Situation, identifizieren die Schwachpunkte und geben klare Empfehlungen zur ordnungsgemäßen Kassenführung.
- Kassieranweisung: Wir unterstützen bei der Bestandsaufnahme des IST-Prozesses und erarbeiten gemeinsam Ihre individuelle Kassieranweisung.
- Kassennachschau: Wir bereiten Mandanten auf eine unangekündigte Kassennachschau vor und geben Empfehlungen zum Verhalten gegenüber den Prüfern und zu vorzubereitenden Unterlagen.
Unterstützung im Falle einer Betriebsprüfung
Genauso unterstützen wir Gastronomen und Hoteliers , wenn es zu einer Betriebsprüfung kommt bzw. bereits gekommen ist und es nun darum geht, die Betriebsprüfung zu begleiten und zu einem möglichst guten Ergebnis aus Mandantensicht zu kommen. Deswegen unterstützen wir unsere Mandanten hier neben strategischer Beratung u. a. wie folgt:
- Vorbereitung einer Betriebsprüfung: Durchsicht und Überprüfung der Buchhaltung und Steuerunterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit, Identifikation von Risiken und Schwachstellen, Erstellen notwendiger Unterlagen und Belege,
- Kommunikation mit der Finanzverwaltung: Übernahme der gesamten Kommunikation mit dem Finanzamt und den Prüfern, Abstimmung von Terminen und Ablauf der Prüfung etc.,
- Begleitung während der Betriebsprüfung:mit Teilnahme an der Prüfung vor Ort und Vertretung des Mandanten gegenüber den Prüfern, Klären von Rückfragen und Stellungnahmen zu den Feststellungen der Prüfer,
- Prüfen der Feststellungen des Finanzamtes: inkl. der detaillierten Nachprüfung und Bewertung der Feststellungen des Betriebsprüfers und des Verfassens von Stellungnahmen zu den Feststellungen gegenüber dem Finanzamt,
- Rechtsbehelfe und Rechtsmittel: Einlegen von Einsprüchen gegen unberechtigte oder fehlerhafte Feststellungen und Vertretung bei möglichen Klageverfahren vor dem Finanzgericht sowie
- Nachbereitung der Betriebsprüfung: Unterstützung bei der Umsetzung von Änderungen oder Korrekturen, die sich aus der Betriebsprüfung ergeben und Beratung zur besseren steuerlichen Gestaltung in der Zukunft.
Erfahrung in diesem Umfeld
Unsere Mandanten können gerade bei diesem Thema auf die fachliche Expertise und umfassende Erfahrung unserer Berater bauen. Denn seit vielen Jahren sind unsere Beraterinnen und Berater in diesem Bereich aktiv und kennen die jeweils aktuellen Entwicklungen in der Gesetzgebung, Rechtsprechung und der Praxis der Finanzverwaltung.
Nicht umsonst besteht deswegen seit Jahren eine gelebte Kooperation zwischen Acconsis und der DEHOGA Bayern, aus der u. a. in Zusammenarbeit mit dem Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern (LSWB) und der Bayerischen Staatskanzlei ein Kassenleitfaden entstanden ist, dem sich die Finanzverwaltung angeschlossen hat.
Isabella Hren von der „Bayerische Tourist GmbH“ zur Zusammenarbeit:
„Unsere Zusammenarbeit umfasst mehrere Ebenen: Die ACCONSIS ist Premium-Partner beim DEHOGA Bayern. Das Partnerprogramm des Verbandes wird von der BTG gemanagt. Darüber hinaus sind wir mit allen GmbHs und der AG Kunde bei ACCONSIS.“
Hier geht es zum Gespräch mit Isabella Hren: „Groß genug für die erforderliche Kompetenz, klein genug für die persönliche Ansprache!“
Meine Empfehlung
Im Gastgewerbe sind im Vergleich zu anderen Branchen vor allem in Hinblick auf die Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung bzw. Kassenführung die gesetzlichen Vorgaben besonders komplex und strikt und möglichst genau einzuhalten. Das führt dazu, dass Betriebsprüfungen ebenfalls sehr komplex sind und dabei der Fokus in aller Regel auf dem Thema „korrekte Kassenführung und Buchführung“ liegt. Vor allem in diesem Bereich sollten Gastronomen und Hoteliers also absolut korrekt arbeiten, um keine unnötigen Risiken einzugehen.
Ihr ACCONSIS-Ansprechpartner
Dr. Christopher Arendt
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
Geschäftsführer der ACCONSIS
Service-Telefon
+ 49 89 547143
oder per E-Mail
c.arendt@acconsis.de
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