Was zeichnet die Hotellerie- und Gastronomie-Branche aus? 

Es lässt sich festhalten, dass die Betriebe in den letzten Jahren verstärkt in den Fokus der Steuerbehörden geraten sind. Parallel sind auch die steuerlichen Anforderungen an die Betriebe stetig gewachsen. 

Bereits mit dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 14.11.2014, in dem zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) definiert werden, ließ sich diese Tendenz erkennen.

Was ergibt sich daraus?  

Die sich daraus u.a. ergebende Verpflichtung zur Nachrüstung der elektronischen Kassen – wobei die Beibehaltung der offenen Ladenkasse noch zulässig sein dürfte – hat vielen Betrieben eine große Invention abverlangt. Jetzt wird von den Betrieben zudem die Implementierung einer zertifizierten Sicherheitseinrichtung verlangt, auch die Bon- bzw. Beleg-Ausgabepflicht ist in aller Munde. Daraus ist gleichermaßen die Verpflichtung zur Erstellung einer Verfahrensdokumentation hervorzuheben, in der insbesondere die betrieblichen Abläufe und die verwendete Datenverarbeitungs-Software sowie die Hardware dazulegen sind.

In vielen Fällen sind die betroffenen kleinen und mittleren Betriebe mit der Umsetzung dieser Anforderungen überfordert. Bereits die Einhaltung der Vorgaben zur ordnungsgemäßen Kassenführung ist für diese praktisch nicht erfüllbar. Dass die Erfüllung dieser Verpflichtungen nunmehr auch noch im Wege der unangemeldeten Kassen-Nachschau durch das Finanzamt überprüft werden kann, hat zu großer Verunsicherung in der Branche geführt.

Da sich die Finanzbehörden zunehmend auch der Frage ausgesetzt sahen, ob diese noch einen einheitlichen Steuervollzug in der Hotellerie- und Gastronomie  sicherstellen könnten (FG Baden-Württemberg vom 12.06.2018 – Zulassung der Revision zum BFH), finden gegenwärtig verstärkt Betriebsprüfungen in dieser Branche statt.

Die daraus hervorgehenden Ergebnisse sind für die Betriebe häufig existenzgefährdend. Diese sehen sich teilweise horrend hohen Schätzungen oder wahllosen Sicherheitszuschlägen konfrontiert, gegen die sie sich zur Wehr setzen müssen!

Auf was muss man achten?

In Kooperation mit dem LSWB (Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern), der Bayerischen Staatskanzlei und dem DEHOGA Bayern haben wir zu diesem Thema einen Kassenleitfaden entwickelt, dessen Anwendung der Branche Rechtssicherheit geben soll. Die bayerischen Finanzbehörden haben sich diesem Leitfaden angeschlossen.

Aus unserer Sicht sollten die Betriebe auf dieser Grundlage ihre eigenen Betriebsabläufe kritisch hinterfragen und dort, wo es geboten ist, handeln.

Ihre ACCONSIS-Ansprechpartner

Rechtsanwalt 
Fachanwalt für Steuerrecht

Dr. Christopher Arendt 
Geschäftsführer der ACCONSIS 

Service-Telefon
+49 89 547143
oder per E-Mail
c.arendt@acconsis.de

Meine Empfehlung

„Nehmen Sie sich in jedem Fall Zeit und studieren Sie den unten angeführten, sehr übersichtlichen, Leitfaden. Gerne stehen wir Ihnen dabei aber auch beratend zur Seite: Da wir eine Vielzahl von Hotellerie- und Gastronomie-Betrieben in der laufenden Steuerberatung haben und dazu auch von anderen Steuerberatern zur Unterstützung in Betriebsprüfungen hinzugezogen werden, können wir auf einen große Erfahrung in diesem besonderen Feld zurückgreifen, die uns – aber letztlich auch Ihnen – in der Beratung hilft.“  

Leitfaden zur ordnungsgemäßen Kassenführung 

Überdies weisen wir auf eine übersichtliche Vorlage einer Verfahrensdokumentation für die Hotellerie- und Gastronomie  hin, die ebenfalls von dem DEHOGA Bayern zur Verfügung gestellt wird. Diese Vorlage stellt eine gute Basis dar, um den Anforderungen der Finanzverwaltung in Eigenregie nachzukommen.

Meine Erfahrung mit ACCONSIS

Isabella Hren
Bayerische Tourist GmbH.

„Unsere Zusammenarbeit umfasst mehrere Ebenen. Die ACCONSIS ist Premium-Partner beim DEHOGA Bayern. Das Partnerprogramm des Verbandes wird von der BTG gemanagt. Darüberhinaus sind wir mit allen GmbHs und der AG Kunde bei ACCONSIS.“

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Isabella-Hren