– Steuerrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht und Gesellschaftsrecht aus einer Hand –

Rechtsberatung ist einer der fünf Service-Bereiche, in denen wir bei Acconsis Mandanten unterstützen – und das in allen wesentlichen wirtschaftsrechtlich geprägten Rechtsbereichen. Unternehmen und Familiengesellschaften zählen zu unseren Mandanten, genauso wie auch Non-Profit-Organisationen und Privatpersonen.  

Wichtig ist unseren Rechtsanwälten, ganzheitlich zu beraten: Geht es um rechtliche Fragen, bleiben steuerliche und ökonomische Aspekte, aber auch persönliche Ziele und Wünsche unserer Mandanten nie außer Acht. Denn wir sind davon überzeugt, dass sich gute Rechtsberatung vor allem dadurch auszeichnet, außergerichtlich und vor Gericht Lösungen zu finden, die allen Belangen optimal Rechnung tragen.

Mittelständische Unternehmen, Gründer und Startups finden bei uns die richtigen Ansprechpartner, wenn es um Gesellschaftsrecht geht – beispielsweise um die passende Rechtsform, um die Prüfung und Gestaltung notwendiger Verträge und Satzungen oder um Restrukturierung und Sanierung.

Unsere Themen und Leistungen für Sie im Gesellschaftsrecht sind u. a.

  • Rechtsformwahl und Gründung von Unternehmen aller Gesellschaftsformen (z. B. BGB-Gesellschaft, OHG, GmbH & Co. KG, GmbH, AG, gemeinnützige Stiftungen & Vereine, Familienstiftungen etc.),
  • Familiengesellschaften (Planung Unternehmensnachfolge und Vermögensübertragungen),
  • Transparenzregister,
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen,
  • Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen einschließlich Protokollleitung,
  • Beratung von Gesellschaftern, Geschäftsführern und anderen Organen, z. B. zu Fragen der Haftung,
  • außergerichtliche und gerichtliche Konfliktlösung bei Gesellschafterstreitigkeiten sowie
  • Restrukturierung und Sanierung von Gesellschaften.

Verfehlungen im Steuerrecht können nicht nur zivilrechtliche Folgen haben. In einigen Fällen, wenn z. B. Steuern verkürzt bzw. hinterzogen wurden, kann das auch strafrechtliche Konsequenzen haben und Strafverfolgungsbehörden auf den Plan rufen. Auch in diesem Fall unterstützen wir Sie gerne.

Unsere Themen und Leistungen im Steuerstrafrecht für Sie sind u. a.:

  • Selbstanzeige,
  • Unterstützung bei Ermittlungsverfahren (Steuerfahndung),
  • Vertretung vor der Bußgeld- und Strafsachenstelle sowie
  • Vertretung vor dem Strafgericht.

Gerade im Immobilienrecht ist ganzheitliche Beratung wichtig. Geht es um den Kauf oder Verkauf von Immobilien, die Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten z.B. im Wege der vorweggenommenen Erbfolge oder die Belastung von Immobilien zu Finanzierungszwecken behalten wir deswegen nicht nur rechtliche Aspekte im Blick, sondern beziehen steuerliche und betriebswirtschaftliche Themen immer mit ein.

Unsere Themen und Leistungen im Immobilienrecht für Sie sind u.a.:

VOR dem Erbfall

Einen Nachlass professionell zu gestalten, ist eine der wichtigsten Aufgaben von Rechtsanwälten im Erbrecht. Der Verantwortung, die damit verbunden ist, sind wir uns bewusst und unterstützen Sie als unsere Mandanten gerne dabei, Ihren letzten Willen in die richtige Form zu bringen.

Unsere Themen und Leistungen im Zusammenhang mit der Nachlassgestaltung etc. sind u. a.

NACH dem Erbfall

Nach einem Erbfall finden sich Angehörige auch rechtlich in einer vollkommen neuen Situation – ob als Alleinerbe, Erbengemeinschaft oder Pflichtteilsberechtigter etc. Mit Augenmaß und Fingerspitzengefühl unterstützen wir Sie in einer solchen Situation, rechtlich den Überblick zu behalten und dabei zu Ihrem Recht zu kommen.

Unsere Themen und Leistungen nach einem Erbfall sind u. a.

Arbeitgeber sehen sich mit vielen arbeitsrechtlichen Themen konfrontiert – vom Arbeitsvertrag, über Fragen zur Kündigung bis hin zu Auseinandersetzungen vor den Arbeitsgerichten. Damit sich Ihre Personalabteilung bzw. Personalverantwortlichen in ihrer Arbeit sicher sein können, unterstützen wir Arbeitgeber und HR-Verantwortliche in allen arbeitsrechtlichen Fragen.

Unsere Themen und Leistungen im Arbeitsrecht für Arbeitgeber sind u.a.

  • Gestaltung und Überprüfung von Dienst- und Arbeitsverträgen,
  • Vorbereitung von Abmahnungen,
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen, z.B. ordentliche oder außerordentliche Kündigungen, Aufhebungsvereinbarungen, Newplacement,
  • Gestaltung von Zeugnissen,
  • Vertretung vor den Arbeitsgerichten sowie
  • Sozialversicherungsrecht.

Für gemeinnützige Organisationen wie gemeinnützige Stiftungen, Vereine oder andere Körperschaften gelten im Vergleich zu nicht gemeinnützigen Einrichtungen Besonderheiten, z.B. im Hinblick auf Steuern, Strukturen und Verwaltung. Ebenso greifen bei Familienstiftungen besondere Regelungen, die es zu beachten gilt.

Als Experten für diese Themen unterstützen wir Sie gerne mit Rechtsrat bei der Wahl der richtigen Organisationsform, der Errichtung sowie bei der laufenden Verwaltung und bei der Geschäftsführung Ihrer Organisation.

Unsere Themen (und Leistungen) im Zusammenhang mit Stiftungen und gemeinnützigen Organisationen sind u. a.:

  • laufende Betreuung in allen rechtlichen Fragen zu Stiftungen und gemeinnützigen Organisationen,
  • umfassende Beratung zu Satzungen, Geschäftsordnungen und Richtlinien, z.B. Anlagerichtlinien,
  • Unterstützung bei der Errichtung und Gründung Ihrer Organisation inkl. Gestaltung aller notwendigen Rechtsgeschäfte sowie
  • Übernahme der Geschäftsführung (Leitung & Führung).