Das Erbrecht ist ein weites Feld und betrifft einerseits Personen, die ihren Nachlass regeln wollen. Gleichermaßen betrifft es aber natürlich auch Personen, die sich nach einem Todesfall als Erben bzw. Erbengemeinschaft in einer vollkommen neuen rechtlichen Lage befinden.
In beiden Fällen sind anwaltlicher Rat und Unterstützung sinnvoll und wichtig. Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Erbrecht unterstützen Sie gerne bei allen Fragen zu den Themen „Vererben“ und „Erben“, gleichermaßen aber auch im Bereich rechtliche Vorsorge.
Sie benötigen unsere Unterstützung? Nehmen Sie gerne direkt Kontakt mit uns auf!
Nach dem Erbfall / Erben
Verstirbt ein Angehöriger, befindet sich vor allem die Familie meist in einem emotionalen Ausnahmezustand. In dieser ohnehin schwierigen Situation kommt viel Organisatorisches hinzu und auch Rechtliches ist im Zweifel zeitnah zu bedenken. Nicht selten fordert das Angehörige nach einem Todesfall bis an die Grenzen.
In dieser Situation sind anwaltlicher Rat und Unterstützung sehr hilfreich, um in dieser Ausnahmesituation Sicherheit zu gewinnen und die richtigen Entscheidungen für die Zukunft treffen zu können. Wir unterstützen Sie gerne nach einem Erbfall, beantworten Ihre Fragen, leiten notwendige Schritte ein und vertreten Sie nötigenfalls in erbrechtlichen Streitigkeiten.
Unter anderem für diese Themen nach dem Erbfall sind wir gerne Ihre Ansprechpartner:
- Nach dem Todesfall
- Testamentseröffnung
- Erbscheinverfahren
- Ausschlagung
- Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
- Anzeigepflicht
- Ausgleich von Pflegeleistungen
- Vermächtnisse
- Pflichtteil
- Erbschaftsstreit
- Testamentsanfechtung
- Testamentsvollstreckung
Geht es um Rechtsfragen nach einem Erbfall, beraten und vertreten wir all diejenigen Personen, die in dieser Situation Rechtsrat und Unterstützung benötigen. Damit sind wir einerseits Ansprechpartner für ganze Erbengemeinschaften, andererseits aber natürlich auch für einzelne Erben in der Auseinandersetzung mit anderen Erben oder Pflichtteilsberechtigten etc.
Sie benötigen anwaltliche Unterstützung nach einem Erbfall? Nehmen Sie hier gerne Kontakt zu uns auf!
Vorsorge
Sich damit zu befassen, was im Falle des eigenen Todes mit dem eigenen Vermögen geschehen soll, ist ein wichtiger Schritt. Gleichermaßen wichtig ist es allerdings, für den Fall vorzusorgen, in dem man nicht mehr in der Lage ist, die eigenen rechtlichen Angelegenheiten wahrzunehmen. Vorsorgeerklärungen ermöglichen genau das: Vorsorge für den Fall eines Unfalles oder einer plötzlichen schweren Erkrankung zu treffen.
Vorsorgeerklärungen tragen dann dazu bei, dass einerseits der eigene Wille auch „zählt“, wenn man nicht mehr in der Lage ist, ihn zu äußern, z.B. wenn es um lebensverlängernde Behandlungen geht. Andererseits erleichtern Vorsorgeerklärungen Angehörigen im Falle eines Unfalls oder einer plötzlichen Erkrankung (Schlaganfall, Herzinfarkt etc.), den Alltag zu bewältigen und Rechtsgeschäfte im eigenen Sinne abwickeln zu können.
Hier erfahren Sie mehr über die wichtigsten Vorsorgeerklärungen:

Meine Empfehlung
Es ist wichtig, sich rechtzeitig Gedanken darüber zu machen, wie man das eigene Leben an seinem Ende gestalten will. Das gilt für junge Menschen wie auch für ältere. Nur wer sich – bestenfalls mit professioneller Unterstützung – rechtzeitig über seine medizinische Versorgung, die rechtliche Vertretung im Ernstfall und seinen Nachlass Gedanken macht, muss sich um diesen Lebensabschnitt keine Sorgen machen. Auch Erben sollten nach einem Erbfall professionellen Rat in Anspruch nehmen, um in dieser Situation optimale Unterstützung zu erhalten.
Ihr ACCONSIS-Ansprechpartner

Nicolai Utz
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht
Prokurist der ACCONSIS
Service Telefon
+49 89 547143
oder per E-Mail
n.utz@acconsis.de
Expertenbeiträge zum Thema
Die Güterstandsschaukel – ein Instrument zur steuerfreien Vermögensübertragung und zur Reparatur unbewusst ausgelöster Schenkungsteuer
Die Güterstandsschaukel bietet bei einem Vermögens- / Gehaltsgefälle zwischen Ehegatten die Möglichkeit, Vermögenswerte unabhängig vom…
Familiengesellschaft vs. Familienstiftung
Bei der langfristigen Planung für die Übertragung und Sicherung des Familienvermögens stehen viele Familien vor…