Das Erbrecht ist ein weites Feld und betrifft einerseits Personen, die ihren Nachlass regeln wollen. Gleichermaßen betrifft es aber natürlich auch Personen, die sich nach einem Todesfall als Erben bzw. Erbengemeinschaft in einer vollkommen neuen rechtlichen Lage befinden.

In beiden Fällen sind anwaltlicher Rat und Unterstützung sinnvoll und wichtig. Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Erbrecht unterstützen Sie gerne bei allen Fragen zu den Themen „Vererben“ und „Erben“, gleichermaßen aber auch im Bereich rechtliche Vorsorge.

Sie benötigen unsere Unterstützung? Nehmen Sie gerne direkt Kontakt mit uns auf!


Vor dem Erbfall / Vererben

Sich mit dem eigenen Ableben und der Regelung des eigenen Nachlasses zu befassen, ist vielen Menschen naturgemäß unangenehm. Und doch ist es wichtig, sich – auch schon im jüngeren Alter! – damit auseinanderzusetzen, was mit dem eigenen Vermögen nach dem Tod geschehen soll.

Ungeregelt ist ein Nachlass zwar nie: die gesetzliche Erbfolge greift, wenn keine letztwilligen Verfügungen wie z.B. ein Testament vorliegen. Allerdings entspricht die gesetzliche Erbfolge nicht immer den eigenen Vorstellungen. Und auch in steuerlicher Hinsicht ist es oftmals sinnvoll, den Nachlass individuell zu regeln. 

Wollen Sie Ihren Nachlass gestalten oder haben Sie Fragen zum Thema Nachlassgestaltung, sind wir gerne Ihre Ansprechpartner u.a. für diese Themen:

Unser Angebot richtet sich in diesem Zusammenhang einerseits an Privatpersonen, die ihren Nachlass regeln wollen. Genauso sind wir aber auch Ansprechpartner für Unternehmerinnen und Unternehmer, die nicht nur in Bezug auf ihr Privatvermögen Regelungen treffen wollen. Auch im Hinblick auf einen Unternehmernachlass stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung – gerne natürlich auch in Zusammenarbeit mit unseren Expertinnen und Experten im Steuerrecht und unseren erfahrenen Anwälten für Gesellschaftsrecht etc.

Sie wollen Ihren Nachlass gestalten oder haben generell Fragen zum Thema? Sprechen Sie uns gerne direkt an!

Nach dem Erbfall / Erben

Verstirbt ein Angehöriger, befindet sich vor allem die Familie meist in einem emotionalen Ausnahmezustand. In dieser ohnehin schwierigen Situation kommt viel Organisatorisches hinzu und auch Rechtliches ist im Zweifel zeitnah zu bedenken. Nicht selten fordert das Angehörige nach einem Todesfall bis an die Grenzen.

In dieser Situation sind anwaltlicher Rat und Unterstützung sehr hilfreich, um in dieser Ausnahmesituation Sicherheit zu gewinnen und die richtigen Entscheidungen für die Zukunft treffen zu können. Wir unterstützen Sie gerne nach einem Erbfall, beantworten Ihre Fragen, leiten notwendige Schritte ein und vertreten Sie nötigenfalls in erbrechtlichen Streitigkeiten.

Unter anderem für diese Themen nach dem Erbfall sind wir gerne Ihre Ansprechpartner: 

Geht es um Rechtsfragen nach einem Erbfall, beraten und vertreten wir all diejenigen Personen, die in dieser Situation Rechtsrat und Unterstützung benötigen. Damit sind wir einerseits Ansprechpartner für ganze Erbengemeinschaften, andererseits aber natürlich auch für einzelne Erben in der Auseinandersetzung mit anderen Erben oder Pflichtteilsberechtigten etc.

Sie benötigen anwaltliche Unterstützung nach einem Erbfall? Nehmen Sie hier gerne Kontakt zu uns auf!

Vorsorge

Sich damit zu befassen, was im Falle des eigenen Todes mit dem eigenen Vermögen geschehen soll, ist ein wichtiger Schritt. Gleichermaßen wichtig ist es allerdings, für den Fall vorzusorgen, in dem man nicht mehr in der Lage ist, die eigenen rechtlichen Angelegenheiten wahrzunehmen. Vorsorgeerklärungen ermöglichen genau das: Vorsorge für den Fall eines Unfalles oder einer plötzlichen schweren Erkrankung zu treffen.

Vorsorgeerklärungen tragen dann dazu bei, dass einerseits der eigene Wille auch „zählt“, wenn man nicht mehr in der Lage ist, ihn zu äußern, z.B. wenn es um lebensverlängernde Behandlungen geht. Andererseits erleichtern Vorsorgeerklärungen Angehörigen im Falle eines Unfalls oder einer plötzlichen Erkrankung (Schlaganfall, Herzinfarkt etc.), den Alltag zu bewältigen und Rechtsgeschäfte im eigenen Sinne abwickeln zu können.

Hier erfahren Sie mehr über die wichtigsten Vorsorgeerklärungen:  

 

Fragen?

Haben Sie Fragen zum Schenken, Vererben, Erben oder zu den genannten Vorsorgeerklärungen?

Mein Team und ich beraten Sie gerne zu den wichtigsten Erklärungen zur rechtlichen Vorsorge. Genauso stehen wir Ihnen auch zur Verfügung, wenn es darum geht, diese Erklärungen rechtssicher und nach Ihren persönlichen Vorstellungen aufzusetzen.
Sprechen Sie mich gerne direkt darauf an!

Ihr ACCONSIS Ansprechpartner

Nicolai Utz


Nicolai Utz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Prokurist der ACCONSIS

Service Telefon
+49 89 54 71 43
oder per E-Mail n.utz@acconsis.de