Unser Krypto Full Service: Steuerrechtliche Spezialkenntnisse vereint mit technischem Verständnis der Krypto-Märkte

ACCONSIS bietet Privatanlegern, Tradern und Unternehmen eine Full Service Krypto Steuerberatung. Unser Team aus Steuerberatern und Fachanwälten für Steuerrecht übernimmt die vollständige Aufbereitung Ihrer Transaktionsdaten, die steuerliche Bewertung und die Erstellung Ihrer Krypto-Steuererklärung. Dabei sind wir sowohl an unserem Münchener Standort als auch online für Sie da. Als Steuerberater für Kryptowährungen kennen wir die aktuelle Rechtslage (u.a. BMF-Schreiben, DAC8) und die Anforderungen der Finanzämter aus der täglichen Praxis.

Krypto Steuerberatung von ACCONSIS im Überblick

Unser Full Service zur Krypto Steuerberatung deckt die gesamte Prozesskette ab. Sie profitieren damit von einer fachlich fundierten und nachvollziehbar dokumentierten steuerlichen Einordnung und haben dafür minimalen Aufwand:

  • Vollständige Aufbereitung aller Transaktionsdaten (Börsen, Wallets, DeFi, NFTs, Staking, Lending etc.)
  • Steuerliche Bewertung der Transaktionen (u. a. FiFo, Haltefristen, Einordnung als privates Veräußerungsgeschäft, sonstige Einkünfte oder gewerbliche Tätigkeit)
  • Erstellung der vollständigen Krypto-Steuererklärung
  • Unterstützung bei Selbstanzeigen zu Krypto
  • Unterstützung bei Betriebsprüfungen und Kommunikation mit dem Finanzamt

Krypto Steuerberatung für Unternehmen

Mit der Blockchain entstehen für Unternehmen neue steuerliche Fragestellungen. Dazu gehören unter anderem:

  • Wie verbuche ich Krypto-Einnahmen korrekt?
  • Welche steuerlichen Folgen hat der Handel mit Krypto-Coins?
  • Sind Kosten für ein Krypto-Darlehen als Betriebsausgabe absetzbar?

Ihre ACCONSIS Ansprechpartnerin

Kerstin Weidenbach-Koschnike
Diplom-Kauffrau
Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin
Geschäftsführerin der ACCONSIS

Beratungstermin vereinbaren
Kennenlerntelefonat (Kostenlos, 15 Min.)
Erstberatung Online
Erstberatung vor Ort
E-Mail
k.weidenbach-koschnike@acconsis.de

Ihr ACCONSIS-Ansprechpartner

Dr. Christopher Arendt
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
Geschäftsführer der ACCONSIS

Blockchain Steuerberatung mit Krypto Full Service:
Besteuerung von Kryptowährungen, NFTs und anderen digitalen Assets.
Unsere Blockchain Experten unterstützen Sie gern.

Warum Sie beim Versteuern von Kryptowährungen auf unsere Expertise setzen sollten

Mit unserem Krypto Full Service betrachten wir Ihre digitalen Vermögenswerte ganzheitlich: Wir vereinen technisches Marktverständnis, steuerliche Optimierung und rechtliche Absicherung in einer Komplettlösung:


Steuerliche und rechtliche Expertise aus einer Hand


Bei komplexen Kryptothemen arbeiten unsere Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Fachanwälte für Steuerrecht zusammen. Dadurch können steuerliche und rechtliche Fragestellungen gemeinsam betrachtet werden.


Spezialisierung auf komplexe Kryptofälle


Unsere Experten beschäftigen sich regelmäßig mit diesen digitalen Sachverhalten, die besondere Anforderungen an die Datenaufbereitung und steuerliche Einordnung stellen.


Aktuelle Rechtslage und Finanzamtspraxis im Blick


Die steuerlichen Rahmenbedingungen für Kryptowerte entwickeln sich laufend weiter. Wir berücksichtigen aktuelle BMF-Vorgaben, gesetzliche Entwicklungen und die Anforderungen der Finanzverwaltung.


Persönliche Beratung statt Standardlösung



Kryptothemen unterscheiden sich erheblich hinsichtlich Transaktionsumfang, eingesetzter Plattformen und steuerlicher Ausgangslage. Deshalb betrachten wir Ihren Fall individuell und entwickeln darauf abgestimmt das weitere Vorgehen.


Beratung in München und

online


Sie können unsere Krypto Steuerberatung persönlich an unserem Standort in München oder digital in Anspruch nehmen. Dadurch ist eine Zusammenarbeit auch unabhängig vom Wohn- oder Unternehmensstandort möglich.

Wann ist die Beauftragung eines Krypto Steuerberaters sinnvoll?

Ein spezialisierter Krypto Steuerberater ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Transaktionen nicht mehr ohne Weiteres nachvollziehbar sind oder steuerliche Sonderfälle auftreten. Das betrifft häufig Anleger und Trader mit mehreren Börsen und Wallets, aber auch Nutzer von Staking, Lending, DeFi oder NFTs.

Typische Fälle, bei denen wir Mandanten unterstützen, sind:

  • Viele oder komplexe Krypto-Transaktionen: Käufe, Verkäufe und Transfers über verschiedene Börsen und Wallets müssen vollständig zusammengeführt und steuerlich richtig eingeordnet werden.
  • Staking, Lending, Mining oder Airdrops: Zusätzliche Einnahmen aus Kryptowerten können steuerlich anders behandelt werden als klassische Veräußerungsgewinne.
  • DeFi und Token-Swaps: Liquidity Pools, Swaps und weitere DeFi-Transaktionen können eine detaillierte Prüfung der einzelnen Vorgänge erforderlich machen.
  • NFTs: Beim Kauf, Verkauf oder der Erstellung von NFTs stellen sich je nach Nutzung und Umfang unterschiedliche steuerliche Fragen.
  • Fehlende oder fehlerhafte Transaktionsdaten: Unvollständige Steuerreports, fehlende Anschaffungskosten oder nicht korrekt erkannte Wallet-Transfers können zu falschen Ergebnissen führen.
  • Nicht erklärte Krypto-Gewinne aus vergangenen Jahren: In diesem Fall prüfen wir, ob und in welcher Form Steuererklärungen korrigiert oder nachgereicht werden müssen.
  • Rückfragen oder Prüfungen durch das Finanzamt: Wir unterstützen bei der Aufbereitung der erforderlichen Unterlagen und übernehmen die steuerliche Kommunikation mit der Finanzverwaltung.

Je komplexer die Transaktionshistorie und je mehr unterschiedliche Krypto-Anwendungen genutzt werden, desto wichtiger ist eine vollständige Dokumentation und eine steuerliche Bewertung des individuellen Sachverhalts.

So läuft die Full Service Krypto Steuerberatung bei ACCONSIS ab

Wir begleiten Sie von der ersten Einschätzung Ihres Falls bis zur steuerlichen Erklärung und Kommunikation mit dem Finanzamt.

  1. Erstgespräch & Fallanalyse: Wir klären Ihren individuellen Krypto-Sachverhalt und besprechen, wobei Sie Unterstützung benötigen. Anschließend erhalten Sie eine Einschätzung, welche Daten und Unterlagen für die weitere Bearbeitung erforderlich sind.
  2. Transaktionsdaten aufbereiten: Wir führen relevante Daten aus Börsen, Wallets und weiteren Anwendungen zusammen. Dazu können unter anderem Käufe und Verkäufe, Wallet-Transfers, Staking, Lending, DeFi-Transaktionen und NFTs gehören.
  3. Steuerliche Bewertung: Unsere Steuerberater für Kryptowährungen prüfen die einzelnen Transaktionen und ordnen diese steuerlich ein. Dabei berücksichtigen wir unter anderem Anschaffungs- und Veräußerungszeitpunkte, Haltefristen, Gewinne und Verluste sowie weitere Einkünfte aus Krypto-Aktivitäten.
  4. Krypto-Steuererklärung erstellen: Auf Grundlage der geprüften Daten erstellen wir Ihre Krypto-Steuererklärung und berücksichtigen die relevanten Sachverhalte vollständig und nachvollziehbar. Bei Bedarf unterstützen wir auch bei der Aufarbeitung vergangener Steuerjahre.
  5. Begleitung gegenüber dem Finanzamt: Auch nach der Abgabe stehen wir Ihnen zur Seite. Bei Rückfragen, Nachweisanforderungen oder Prüfungen unterstützen wir Sie bei der Kommunikation mit dem Finanzamt und der Zusammenstellung erforderlicher Unterlagen.

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Kryptowährungen versteuern: Das Wichtigste auf einen Blick

Wer Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum kauft, verkauft, tauscht oder für Staking und andere Anwendungen nutzt, sollte die steuerlichen Folgen der einzelnen Transaktionen im Blick behalten. Wie Kryptowerte genau versteuert werden, hängt unter anderem von der Art der Transaktion, der Haltedauer und davon ab, ob die Aktivitäten privat oder betrieblich erfolgen.

  • Verkauf von Kryptowährungen: Gewinne aus dem Verkauf privat gehaltener Kryptowerte können als private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG steuerpflichtig sein, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als ein Jahr liegt.
  • Haltefrist und Freigrenze: Bei privat gehaltenen Kryptowährungen wie z.B. Bitcoin ist ein Verkauf nach Ablauf der einjährigen Haltefrist grundsätzlich nicht als privates Veräußerungsgeschäft steuerbar. Bei Verkäufen innerhalb eines Jahres bleiben die Gewinne steuerfrei, wenn der Gesamtgewinn aus sämtlichen privaten Veräußerungsgeschäften im Kalenderjahr unter 1.000 Euro liegt.
  • Tausch von Kryptowährungen: Nicht nur der Verkauf gegen Euro kann steuerlich relevant sein. Auch der Tausch einer Kryptowährung gegen ein anderes digitales Asset gilt grundsätzlich als Veräußerungsvorgang und kann innerhalb der Haltefrist einen steuerpflichtigen Gewinn oder Verlust auslösen.
  • Staking und weitere Krypto-Erträge: Einnahmen aus passivem Staking können bei privater Vermögensverwaltung grundsätzlich als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG steuerpflichtig sein. Auch bei Mining, Lending, Airdrops und weiteren Krypto-Aktivitäten ist eine gesonderte steuerliche Einordnung erforderlich.
  • Dokumentation der Transaktionen: Für die Steuererklärung müssen Anschaffungen, Veräußerungen und weitere steuerlich relevante Vorgänge nachvollziehbar dokumentiert werden können. Das aktuelle BMF-Schreiben vom 6. März 2025 konkretisiert insbesondere die Anforderungen an Steuerreports sowie die Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten bei Kryptowerten.

Krypto-Besteuerung auf einen Blick

Mehr Wissen zu Krypto und Steuern

Als spezialisierter Krypto Steuerberater begleiten wir Anleger, Trader und Unternehmen in allen Fragen der Besteuerung von digitalen Vermögenswerten. Unsere Expertenbeiträge geben Ihnen einen direkten Einblick in diese Praxis: mit fundierten Erläuterungen, konkreten Checklisten und klaren Empfehlungen.

Bekannt aus Medien & Fachpresse: Krypto Medienbeiträge von ACCONSIS

Als gefragte Experten für Krypto-Besteuerung teilen wir unser Wissen regelmäßig in führenden Medien, Fachpublikationen und Podcasts. Erfahren Sie, wie unsere Experten aktuelle Urteile, Gesetzesänderungen und praxisnahe Fälle einordnen.

Rechtsanwalt Dr. Christopher Arendt

„Steuerlich ist Deutschland sehr pragmatisch: Kryptos sind handelbare Wirtschaftsgüter“

Podcast Folge von Börsenradio to go

Krypto & Steuern – Dr. Christopher Arendt erklärt

Dr. Christopher Arendt, Steuerrechtsanwalt und Geschäftsführer der Rechts- und Steuerberatungsgesellschaft ACCONSIS, sprach auf dem 12. Münchner Börsentag der V-Bank über die Besteuerung von Kryptowährungen und NFTs. Wie werden Bitcoin, NFTs & Co. besteuert? Was muss man beachten? Des Weiteren gibt Dr. Arendt Einblicke in den Bored Ape Yacht Club und Immobiliengeschäfte mit Blockchain.

Interview mit Dr. Christopher Arendt

Krypto-Assets: Gewinne mit Bitcoin, NFTs & Co. erzielen und richtig versteuern

Webinar mit Dr. Christopher Arendt

Krypto-Gewinne mit Bitcoin, NFTs & Co erzielen und richtig versteuern

Interview mit Dr. Christopher Arendt

Crypto & Steuern, Trends #280

Ihre ACCONSIS Ansprechpartnerin

Kerstin Weidenbach-Koschnike
Diplom-Kauffrau
Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin
Geschäftsführerin der ACCONSIS

Ihr ACCONSIS-Ansprechpartner

Dr. Christopher Arendt
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
Geschäftsführer der ACCONSIS

Web3, Krypto, NFT und Co.:
Mit ACCONSIS erhalten Sie einen erfahrenen Steuerberater
für auf Blockchain basierenden Geschäftsmodellen.

Krypto-Steuerleitfaden für Anleger & Unternehmen

Mit dem Leitfaden erhalten Sie kompaktes Wissen zu Haltedauern, DeFi-Dokumentation & Fallstricken beim Finanzamt, aufbereitet von unseren Fachanwälten:

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    Hinweis: Sie können diese Einwilligung sofort und jederzeit widerrufen. Bitte beachten Sie dazu auch unsere Datenschutzerklärung.

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    Häufige Fragen an unsere Krypto Steuerberater

    Die Kosten für eine Krypto Steuerberatung richten sich unter anderem nach der Anzahl der Transaktionen, den genutzten Plattformen (Börsen, Wallets, DeFi-Protokolle) und dem Komplexitätsgrad Ihres Falls. Im kostenlosen Kennenlerntelefonat (ca. 15 Min.) geben wir Ihnen eine erste Einschätzung zum Aufwand und den anfallenden Kosten unserer Beratung.

    Ja, unsere Krypto Steuerberatung ist auch online möglich. So können wir Sie unabhängig von Ihrem Wohn- oder Unternehmensstandort beraten und die erforderlichen Unterlagen digital abstimmen.

    Benötigt werden vor allem Ihre Transaktionsdaten aus Börsen und Wallets sowie vorhandene Steuerreports. Je nach Fall können außerdem frühere Steuererklärungen, Steuerbescheide oder Unterlagen zu Staking, Lending, DeFi und NFTs relevant sein.

    Fehlende Transaktionsdaten sollten möglichst vollständig rekonstruiert werden, zum Beispiel über Börsenexporte, Wallet-Historien, Steuerreports oder weitere vorhandene Nachweise. Bleiben Lücken bestehen, kann die steuerliche Bewertung erschwert werden und es können Rückfragen des Finanzamts entstehen.

    Nicht erklärte Krypto-Gewinne sollten möglichst früh geprüft und gegebenenfalls gegenüber dem Finanzamt korrigiert werden. Je nach Einzelfall kann eine berichtigte Steuererklärung, eine Nacherklärung oder unter bestimmten Voraussetzungen eine Selbstanzeige erforderlich sein. Unsere Krypto Steuerberater prüfen Ihren Fall und unterstützen bei der Aufarbeitung der betreffenden Steuerjahre.

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    KI-Informationen: ACCONSIS Blockchain Steuerberatung