Die dezentralisierte Blockchain-Technologie schafft neue Geschäftsmodelle und Wachstumschancen und macht die Landschaft digitaler Vermögenswerte immer vielfältiger. In diesem neuen Paradigma spielen Kryptowährungen und NFTs eine entscheidende Rolle, indem sie den Handel, die Besitzverhältnisse und die Kreation digitaler Güter neu definieren.

Doch mit dieser digitalen Transformation entstehen insbesondere für Unternehmen neue steuerliche Herausforderungen und Fragestellungen, z.B.:

  • Wie verbuchen Unternehmen ihre Krypto-Einnahmen ?
  • Welche steuerlichen Implikationen ergeben sich beim Handel mit Krypto-Coins?
  • Kann ich Kosten für die Inanspruchnahme eines Krypto-Darlehens als Betriebsausgabe berücksichtigen?

Diese Fragen sind von zunehmender Bedeutung, da digitale Vermögenswerte immer stärker in den Fokus von Investoren und Unternehmen rücken.

Die ACCONSIS Blockchain Steuerberatungsexperten verstehen die Komplexität hinter diesen Themen. Als Steuerberater für Kryptowährungen und weitere digitale Vermögenswerte betreuen wir Unternehmer, Investoren und Anleger bei der korrekten Deklaration, Berechnung sowie einer optimalen Steuergestaltung.

Ihre ACCONSIS-Ansprechpartnerin

Kerstin Weidenbach-Koschnike

Kerstin Weidenbach-Koschnike
Diplom-Kauffrau
Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin
Geschäftsführerin der ACCONSIS

Service-Telefon
+ 49 89 547143
oder per E-Mail
k.weidenbach-koschnike@acconsis.de

Ihr ACCONSIS-Ansprechpartner

Dr. Christopher Arendt
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
Geschäftsführer der ACCONSIS

Service-Telefon
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c.arendt@acconsis.de

Blockchain Steuerberatung:
Besteuerung von Kryptowährungen, NFTs und anderen digitalen Assets.
Unsere Blockchain Experten unterstützen Sie gern.

Web3: Bedeutung, Merkmale und Vision

Web3 ist eine dezentralisierte Technologieplattform, um ein offeneres, sichereres und transparenteres Internet zu schaffen – basierend auf Blockchain- und anderen Distributed-Ledger-Technologien. Grundlage für Web3 bildet eine dezentrale, gemeinschaftszentrierte Applikation, die sich radikal von der einseitigen Natur unseres derzeitigen Internets (Web2) unterscheidet.

Web3-Gemeinschaften bestehen aus Einzelpersonen, Entwicklern und Organisationen, die zusammenarbeiten, um das dezentrale Web aufzubauen. Diese Gemeinschaften sind für die Entwicklung von Tools, Protokollen und Anwendungen verantwortlich, die es den Benutzern ermöglichen, auf Daten zuzugreifen, sie zu speichern und mit ihnen zu interagieren, ohne sich auf Drittanbieter verlassen zu müssen.

Die Web3-Gemeinschaften sind auch für die Bereitstellung von Support, Governance und Bildung rund um die Technologie verantwortlich, fördern die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern und sorgen dafür, dass die Technologie zugänglich und sicher ist.

Für Außenstehende erscheinen diese Erklärungen zur Web3 Bedeutung sicherlich kompliziert. Die Komplexität im Zusammenhang mit Web3 ergibt sich im Wesentlichen aus der umfassenden Technologie, den sich daraus ergebenen vielseitigen Einsatzmöglichkeiten sowie dem Community-Gedanken. Letzterer wird überwiegend über die Kommunikationsplattform Discord gelebt.

Viele sehen Web3 als die Zukunft des Internets und als den nächsten Schritt in der Entwicklung der digitalen Welt.

Die Vision des Web3: Mehr Sicherheit durch Dezentralisierung des Internets

Die Zukunftsvision des Web3 ist die Errichtung einer dezentralisierten Welt, die nicht nur durch Technologie, sondern auch durch Menschen gebaut wird. Es ist eine Welt, in der jeder Teilnehmer sein eigener Verwalter und Schöpfer ist, in der die Daten und Inhalte sicher und privat bleiben und in der echte Interaktion und Zusammenarbeit stattfinden kann.

Die Dezentralisierung des Internets, welche mit Web3 realisiert werden soll, bietet mehr Sicherheit, Integrität und Widerstandsfähigkeit gegenüber Angriffen, da die Kontrolle und Verantwortung auf viele Teilnehmer verteilt ist und nicht bei einer zentralen Instanz liegt.

Dank der verteilten Architektur sind Daten und Funktionen nicht auf zentrale Server konzentriert, sondern auf viele verteilte Knoten im Netzwerk. Dies reduziert kritische Angriffspunkte und macht das System widerstandsfähiger gegen Ausfälle oder Angriffe.

Außerdem werden durch die Unabhängigkeit von Intermediären Dienste ohne zentrale Kontrolle oder Überwachung durch Dritte erbracht. Dies erhöht die Autonomie und Kontrolle der Nutzer über ihre Daten.

Blockchain-Technologie sorgt für Transparenz und Nachvollziehbarkeit

Die Blockchain-Technologie bildet das Kernstück von Web3. Sie ermöglicht eine transparente und nachvollziehbare Aufzeichnung aller Aktivitäten im Netzwerk. Dies erhöht die Integrität der Daten und erschwert Betrug oder unbefugte Änderungen. Informationen, die in einer Blockchain gespeichert sind, lassen sich praktisch nicht mehr manipulieren. Jeder Block enthält eine Reihe von Transaktionen, die nach dem Hinzufügen zum Netzwerk als extrem sicher gelten.

Im Web3 nutzen Menschen das Potenzial von Blockchain- und Dezentralisierungstechnologien, um neue Wege zu finden, um Werte zu schaffen, zu teilen und zu verwalten. Es ist eine Welt, in der Menschen mit anderen interagieren, ihre Ideen, Kreativität und Innovationen austauschen und so zu einer besseren, sichereren und transparenten Welt beitragen.

Web3, Krypto, NFT und Co.:Mit
ACCONSIS erhalten Sie einen erfahrenen Steuerberater
für auf Blockchain basierenden Geschäftsmodellen.

Kryptowährung zum digitalen Austausch von Vermögenswerten

Die Blockchain löst die Herausforderung, eine eigene Wirtschaft in dieser digitalen Welt zu errichten – denn hier können die Vermögenswerte mit Krypto Währungen wie Bitcoin ausgetauscht werden.

Auch für die Finanzierung der Entwicklung der virtuellen, dezentralisierten Welt hat das Web3 eine Lösung, nämlich durch die Einrichtung von DAO – dezentralen autonomen Organisationen. Sie verkaufen NFTs (Non-Fungible-Token), um die Entwicklung zu finanzieren.

Tokenisierung mit NFT (Non-Fungible Token)

Non-Fungible-Token, kurz NFT, sind im Gegensatz zu Coins (z.B. Ether oder Bitcoin – den Fungible Token) nicht austauschbare Werte. Sie bilden digitale Zertifikate, die einzigartig und nicht ersetzbar sind. Mithilfe von NFTs kann der Besitz verschiedenster digitaler Vermögenswerte erstellt und authentifiziert werden. NFTs können aber nicht nur auf Vermögenswerte verweisen, sondern auch Aktionen ausführen.

NFTs spielen eine wichtige Rolle in der Vision des Web3, weil sie den digitalen Besitz und die digitale Handelbarkeit abseits zentraler Plattformen ermöglichen. NFTs bieten eine große funktionale Vielfalt und ermöglichen damit zahlreich neue Geschäftsmodelle. Sie bilden zugleich das „Steckenpferd“ in der ACCONSIS.

Welche Arten von NFTs gibt es?

NFTs unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Eigenschaften und Anwendungen.

Einige der häufigsten NFT Arten sind:

Crypto
Collectibles

Diese Token werden in der
Regel als digitale Sammelkarten
oder andere digitale Inhalte
verwendet.

Dezentralisierte Finanzierung (DeFi)

Diese Token werden verwendet,
um Investitions- und
Finanzierungsprodukte zu
ermöglichen.  

Dezentralisierte Anwendungen (DApps)

Diese Token werden verwendet, um auf dezentralen Anwendungen aufzubauen und Zugang zu Diensten und Funktionen zu erhalten.

Digitale Kunstwerke

Diese Token werden verwendet, um digitale Kunstwerke zu kennzeichnen und zu schützen.  

Grundstücke

Diese Token werden verwendet, um Grundstückseigentum zu kennzeichnen und zu schützen.  

Wertpapiere

Diese Token werden verwendet, um den Handel mit Wertpapieren zu ermöglichen.

Utility Token, Currency Token oder Security Token – alles ist gegenwärtig auf dem Markt und keiner weiß genau, was bleiben wird. Sicher ist aber: Unternehmen bieten sich durch den Einsatz von NFTs zahlreiche neue Umsatzmöglichkeiten und Geschäftsmodelle – und die müssen natürlich auch aus steuerlicher Sicht betrachtet werden.

Steuern auf Krypto und andere digitale Vermögenswerte

Steuern im Blockchain-Umfeld sind ein sehr komplexes Thema. Da die Technologie neu ist, gibt es noch keine klaren und einheitlichen Regeln. Die bestehenden steuerlichen Vorschriften sind in die Blockchain-Welt zu übertragen. Es liegt an den jeweiligen Ländern, ihre eigenen Steuer-Gesetze und Richtlinien zu erlassen, um sicherzustellen, dass alle Transaktionen ordnungsgemäß versteuert werden. Einige Länder haben bereits begonnen, solche Steuer-Richtlinien zu erlassen. Um sicherzustellen, dass alle mit Blockchain Technologie durchgeführt Geschäfte ordnungsgemäß versteuert werden, gibt es aber noch viel zu tun.

Gesetzliche Anpassungen zum Thema Steuern auf Krypto oder NFTs existieren in Deutschland bislang nicht. Steuerrechtliche Richtlinien des Finanzministeriums dagegen schon. Diese sind bisher allerdings sehr rudimentär ausgestaltet.

Somit ist derzeit das deutsche Steuerrecht aus der Zeit vor der Blockchain anzuwenden. Das eröffnet Möglichkeiten der Auslegung – zugleich bedeutet es aber auch eine verbleibende steuerliche Unsicherheit.   

Für Anbieter und Nutzer der Blockchain bedeutet es gleichermaßen, dass heute schon geltende rechtliche und steuerliche Regeln einzuhalten sind. Beim Thema Blockchain Steuerberatung zu Steuern sind wir folglich mit sehr vielen unterschiedlichen Fragestellungen konfrontiert:

  • Muss ich meine Gewinne aus Trades mit Kryptowährung versteuern?
  • Welche Steuerlast trifft mich bei einem steuerpflichtigen Gewinn aus einem Krypto-Trade (25%, 35% oder 50%?)
  • Welche steuerlichen Folgen hat es, wenn ich über Fiat Ethereum kaufe und dann damit ein NFT erwerbe?
  • Gibt es steuerliche Haltefristen, die ich beachten muss, damit ich Gewinne steuerfrei realisiere?
  • Sind Airdrops steuerfrei?
  • Was passiert steuerlich bei ApeCoin-Staking?
  • Wenn ich viele Trades ausführe, werde ich dann ein Gewerbetreibender?
  • In welcher Form darf ich mein NFT verwenden? Als Hintergrundbild bei WhatsApp, LinkedIn oder als Firmenlogo?
  • Kann ein NFT als Eigentum bei Gericht geltend gemacht werden?
  • Müssen Immobilien im Metaversum im Grundbuch eingetragen werden?
  • Wie sieht es mit Datenschutz und Datensicherheit bei Decentralized Finance aus?
  • Wie sieht eine Finanzbuchhaltung mit Kryptowährungen aus und wie bilanziere ich als Unternehmen etwa Bitcoins oder NFTs?
  • Gibt es eine Umsatzsteuer im Web3?
  • Was bedeutet es rechtlich und steuerlich, wenn ich als Unternehmen im Rahmen eines ICO ein NFT-Projekt starte?
  • Was bedeutet in diesem Fall ein KYC-Prozess sowohl beim ICO als auch in Bezug auf Royalties?
  • Wie werden Kryptowährungen in anderen Ländern steuerlich behandelt?
  • Wie werden Smart Contracts rechtlich eingestuft?

Blockchain Steuerberatung: Herausforderungen für Unternehmen bei Nutzung von Blockchain-Technologien

Vermögenswerte verlagern sich zunehmend in Kryptowerte und Kryptowertpapiere. Dieses Thema wird auch bei Unternehmen immer wichtiger, was wiederum eine genauere Betrachtung der Bilanzierung sowie der umsatzsteuerlichen Bewertung von Kryptowerten erfordert.

Nehmen wir das Beispiel Kryptokunstgegenstände. Diese sind in der Steuerbilanz als positives Wirtschaftsgut zu aktivieren, da sie mit Eigentumsrechten an einer digitalen Datei verbunden sind. Weit komplexer wird deren steuerbilanzielle Würdigung jedoch hinsichtlich Details wie:

  • Zurechnung zum notwendigen Betriebsvermögen und gewillkürten Betriebsvermögen
  • Zuordnung zum abnutzbaren Anlagevermögen
  • Fragestellungen rund um Abschreibungen, z.B. im Zuge ggf. auftretender Wertminderungen

Hier und bei vielen weiteren steuerbilanziellen Betrachtungen fehlen derzeit noch Erfahrungswerte, was wiederum erhebliche Gestaltungsspielräume mit sich bringt.

Die Blockchain Technologie hat zudem zahlreiche neue Geschäftsmodelle mit sich gebracht, aber auch alte Geschäftsmodelle in die Blockchain transformiert. Viele Start-ups beschäftigen sich z.B. mit:

  • Validierung von Transaktionen durch Staking-Pools
  • Darlehensgestaltungen im Krypto-Umfeld
  • Erstellung und Handel von NFTs, z.B. im Kunstmarkt
  • Factoring
  • Nutzung von NFTs als Marketinginstrument
  • Nutzung des Metaverse als neuen Raum, um Kunden Produkte und Dienstleistungen näher zu bringen

Alle Geschäftsmodelle im Web3 müssen hinsichtlich der Umsatzsteuer auf den Prüfstand gestellt werden, z.B. bei Unternehmereigenschaft, Leistungsort, anzuwendendem Steuersatz und Vorsteuerabzug. Damit ergeben sich in der steuerlichen Praxis natürlich zahlreiche Fragen, von denen die oben genannten (Fragen von Unternehmen, die wir bei ihrem Markteintritt ins Web3 begleiten) nur einen sehr kleinen Ausschnitt darstellen.

Das Umsatzsteuerrecht in seiner analogen Prägung stößt im Zusammentreffen mit den Geschäftsmodellen des Web3 daher oftmals an seine Grenzen. Die Regelungen lassen sich schlicht nicht einfach 1:1 auf die besonderen Merkmale unternehmerischer Aktivitäten mit digitalen Assets anwenden. Zu den meisten Einnahmequellen des Web3 hat das BMF hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Behandlung derzeit noch nicht Stellung bezogen, weshalb keine umsatzsteuerrechtlich sichere Bewertung möglich ist.

Die Folge: Eine insgesamt große Rechtsunsicherheit und dementsprechend erhöhte Herausforderungen hinsichtlich der umsatzsteuerrechtlichen Einordnung sowie der Bilanzierung. Jede unternehmerische Tätigkeit im Web3 muss daher bzgl. der steuerlichen Aspekte im Einzelfall betrachtet werden.

Die ACCONSIS hilft Ihnen dabei, denn wir haben das notwendige Web3 Know-how: Mit unserer Blockchain Steuerberatung nutzen Sie einerseits optimal die Potenziale des Web3 und behalten andererseits die wirtschaftlichen und rechtlichen Auswirkungen im Blick.

Blockchain Expertise von ACCONSIS:
Steuerberater für Kryptowährung und
andere digitale Assets

ACCONSIS unterstützt Sie gern bei allen Herausforderungen zum Thema Steuern auf Krypto, NFT und weitere digitale Vermögenswerte – egal, ob Sie als Privatperson agieren oder wir Sie als Unternehmen beraten.

Wir sind ein Expertenteam, das Kompetenzen aus Rechtsberatung, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung verknüpft.

All unsere Blockchain Experten verbindet eines: Sie beschäftigen sich seit Jahren aktiv mit dem Thema Web3, sind in den entsprechenden Foren und Communities aktiv vertreten, halten dort regelmäßig Vorträge (HI.WEB3 Conference etc.) und verfügen über aktuelles und spezifisches Experten-Wissen zu Themen wie Steuern auf Krypto oder NFTs.

Unsere ACCONSIS Blockchain Experten
verfolgen alle aktuellen Entwicklungen zu diesem Thema.
Darum sollten Sie sich schon vor dem Einstieg ins Web3
mit uns für eine Blockchain Steuerberatung in Verbindung setzen.

Steuern bei Kryptowährungen, NFTs und weiteren Trades in der Blockchain – was ist zu beachten?

Bei den bekannten Kapitalanlagen wie Aktien, Fondsanteilen usw. muss sich der Anleger nicht um die steuerlichen Angelegenheiten kümmern, da die Banken die Abgeltungssteuer unter Verrechnung von Gewinnen und Verlusten ans Finanzamt selbständig abführen (vorausgesetzt, es handelt sich um einen inländischen Vorgang).

Ganz anders ist es bei Kryptowährungen (Bitcoin, Ether, Ripple und Co.), zumal sie dezentral auf der Blockchain gehandelt werden. Zwar werden sie nur in wenigen Fällen als Fremdwährung oder als Kapitalanlage behandelt, dennoch können die Transaktionen im Zusammenhang mit Kryptowährungen steuerrechtlich relevant werden.

Das sind die wichtigsten Punkte, die Sie beim Kryptowährung versteuern beachten müssen:

  • Trading mit Kryptowährungen und NFT wird steuerlich regelmäßig als privates Veräußerungsgeschäft behandelt
  • Spekulationsgewinne müssen grundsätzlich nur innerhalb eines Jahres versteuert werden
  • Tauschvorgänge (Fiat gg. Krypto, Krypto gg. NFT, NFT gg. NFT) sind einer Veräußerung bzw. Anschaffung gleichgestellt und zu versteuern, wenn die Jahresfrist seit Anschaffung nicht verstrichen ist
  • Anschaffungs- und Verkaufsvorgänge müssen detailliert dokumentiert werden
  • Verpflichtungen für Händler: Wahl zwischen Fifo und Durchschnitts-Methoden bei Steuerberechnung

ACCONSIS Krypto Medienbeiträge

Rechtsanwalt Dr. Christopher Arendt

„Steuerlich ist Deutschland sehr pragmatisch: Kryptos sind handelbare Wirtschaftsgüter“

Podcast Folge von Börsenradio to go

Krypto & Steuern – Dr. Christopher Arendt erklärt

Dr. Christopher Arendt, Steuerrechtsanwalt und Geschäftsführer der Rechts- und Steuerberatungsgesellschaft ACCONSIS, sprach auf dem 12. Münchner Börsentag der V-Bank über die Besteuerung von Kryptowährungen und NFTs. Wie werden Bitcoin, NFTs & Co. besteuert? Was muss man beachten? Des Weiteren gibt Dr. Arendt Einblicke in den Bored Ape Yacht Club und Immobiliengeschäfte mit Blockchain.

Interview mit Dr. Christopher Arendt

Crypto & Steuern, Trends #280

Details zur Versteuerung von Krypto und NFTs:

Der Kryptohandel wird als Veräußerungsgeschäft wie bei anderen privaten Wirtschaftsgütern behandelt. Das bedeutet, dass lediglich ein Spekulationsgewinn, der innerhalb eines Jahres seit der Anschaffung erwirtschaftet wurde, versteuert werden muss. Hier greift dann nicht die Abgeltungssteuer, sondern der persönliche Einkommensteuersatz.

Soll heißen: Halte ich meinen Coin oder NFT über ein Jahr, fällt auf den Gewinn regelmäßig keine Einkommensteuer an! Dies macht natürlich diese neue Geldanlage sehr attraktiv.

Es wird vermehrt angeboten, Waren mit Kryptowährung zu bezahlen. Das birgt allerdings viele steuerliche Tücken. Da die Bezahlung im Web3 mit Kryptowährung dem Verkauf dieser gleichgestellt wird, muss der Veräußerungsgewinn durch Umtausch mit dem regulären Einkommensteuersatz versteuert werden, wenn wiederum die Jahresfrist seit der Anschaffung der Kryptowährung noch nicht verstrichen ist. Der Preis der gekauften Ware oder bezahlten Dienstleistung bestimmt dabei den Wert der Veräußerung.

Das führt zu einigen (aufwendigen) Verpflichtungen bei den Erwerbern von digitalen Assets: Jeder Anschaffungs- und Verkaufsvorgang muss detailliert dokumentiert werden, insbesondere der genaue Zeitpunkt, der Kurs sowie die Kosten der Transaktion. Das ist für die spätere Ermittlung des Veräußerungsgewinns bzw. Veräußerungsverlusts unerlässlich.

Die Trader mit digitalen Assets können entweder die „First-in-first-out-Methode“ (Fifo) oder eine Durchschnittsbewertung der Gewinne innerhalb eines Jahres verwenden. Bei Fifo wird angenommen, dass Anleger die zuerst gekauften digitalen Münzen auch als erstes wieder abstoßen.

Werden in einem Jahr mehrere Transaktionen getätigt, die sowohl gewinnerbringend als auch verlustbehaftet waren, dürfen diese miteinander (aber auch ausschließlich miteinander) verrechnet werden. Die mit dem An- oder Verkauf verbundenen Kosten können auch vom Gewinn abgezogen werden.

Die Gewinne aus dem Verkauf von anderen Wirtschaftsgütern, zu denen auch eine Kryptowährung und/oder Kryptokunstwerke zählen, müssen erst dann versteuert werden, wenn sie die Freigrenze in Höhe von EUR 1.000,- erreichen – nur bis 999 Euro sind die Gewinne steuerfrei, ab 1.000 Euro steuerpflichtig.

Für den Handel mit Kryptowährung oder Kryptokunst im Web3 besteht derzeit keine feste Grenze, bei der eine gewerbliche Tätigkeit angenommen wird. Grundsätzlich wird sich der „normale Trader“ diese Sorgen wohl nicht machen müssen.

Die Schwelle zum gewerblichen Handel ist auch nach der Auffassung der Finanzverwaltung hoch und verknüpft mit:

  • Vorhalten besonderer Hard- und Software
  • einem hohen zeitlichen Einsatz und
  • der damit verbundenen Einrichtung eines Geschäftsbetriebes

Erst in diesem Zusammenhang stellen sich die Fragen des gewerblichen Handels.

Der professionelle Auftritt, die Marktkenntnisse und die nachhaltigen Gewinne können die Annahme der gewerblichen Tätigkeit noch verfestigen. Dies führt dann dazu, dass die Gewinne unabhängig von der Jahresfrist stets der Versteuerung mit dem persönlichen Steuersatz zu unterwerfen sind.

Die Entwicklung in der digitalen Welt schreitet rasch voran. Will man diese Welle reiten und davon möglicherweise sogar großzügig profitieren, darf man die steuerlichen Tücken bei Kryptowährung und weiteren digitalen Assets nicht außer Acht lassen!

Steuerberater für Blockchain: Professionelle Beratung zu Kryptowährung und digitalen Assets

Rechtskonform in den virtuellen Räumen des Web3 unterwegs zu sein, ist mit zahlreichen Herausforderungen verknüpft. Die aktuell geltenden Regulierungen hängen nicht selten der Entwicklung der digitalen Geschäftsmodelle bzw. dem Trading mit Krypto, NFTs und weiteren digitalen Assets hinterher.

Das macht das Web3 aus steuerrechtlicher Sicht sehr komplex und kompliziert, entbindet aber nicht von den steuerrechtlichen Verpflichtungen.

Hier kommen wir ins Spiel: ACCONSIS bietet Ihnen Blockchain Steuerberatung für Unternehmen und für Privatpersonen. Wir helfen Ihnen bei allen Fragen rund um die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen, NFTs usw. im Privat- und im Betriebsvermögen.

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Kryptowährung, Kryptokunst oder NFTs – aus steuerlicher Sicht
warten hier viele Gefahren und Herausforderungen.

Gerne bieten wir Ihnen eine individuelle Blockchain Steuerberatung und
suchen mit Ihnen nach Lösungen, um Ihre digitalen Erträge zu sichern und zu optimieren.

Mandanteninformation mit den wichtigsten Antworten zu Krypto und Steuern

Wir helfen Ihnen bei allen Fragen rund um die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen im Privat- und im Betriebsvermögen.

Hierzu haben wir eine Zusammenfassung erstellt mit den wichtigsten Antworten auf Fragen wie:

  • Was sind Kryptowährungen?
  • Was sind die häufigsten Investitionsformen?
  • Als was gelten Kryptowährungen steuerlich?
  • Wie sind Kryptowährungen im Privatvermögen zu versteuern?
  • Wie dokumentiere ich Krypto-Transaktionen im Privatvermögen?
  • Wie sind Kryptowährungen im Betriebsvermögen zu versteuern?
  • Was gibt es hinsichtlich der Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Krypto-Werten zu beachten?

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    Die Herausforderungen umfassen die Komplexität der Technologie, die Notwendigkeit der Anpassung an neue steuerliche und rechtliche Rahmenbedingungen und die Sicherstellung der Datensicherheit in einer dezentralisierten Umgebung.

    Kryptogewinne werden in Deutschland als private Veräußerungsgeschäfte behandelt. Gewinne müssen versteuert werden, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Anschaffung realisiert werden. Der persönliche Einkommensteuersatz ist anwendbar, nicht die Abgeltungssteuer.

    Kryptowährungen müssen versteuert werden, wenn sie innerhalb eines Jahres nach dem Kauf wieder verkauft und dabei Gewinne erzielt werden. Auch Tauschvorgänge (z.B. Krypto gegen NFT) gelten als steuerpflichtig, wenn sie innerhalb dieser Frist erfolgen.

    Beim Handel mit Kryptowährungen können Spekulationsgewinne anfallen, die als Einkommen versteuert werden müssen, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Anschaffung realisiert werden. Liegen die Gewinne unter einer Freigrenze von EUR 600,- im Jahr, sind sie steuerfrei. Wird der Handel als gewerbliche Tätigkeit eingestuft, gelten andere steuerliche Regeln.

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