Zukunftssicherheit und Wettbewerbsvorteile durch ESG-Berichterstattung

Jedes Unternehmen, das sich für die Zukunft nachhaltig und wettbewerbsfähig aufstellen möchte, muss sich der wachsenden Verantwortung für Umwelt und Sozialverträglichkeit stellen. Dies wird zum einen durch die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit immer wichtiger, zum anderen gilt es die gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben rund um ESG (Environment, Social & Governance) im Blick zu haben.

Unabhängig von der Unternehmensgröße erwarten Kunden, Geschäftspartner, Investoren und Mitarbeitende, dass die Unternehmensführung nachhaltig agiert sowie die Produkte und Services ESG-Kriterien erfüllen. Will ein Unternehmen langfristig am Markt bestehen, führt deshalb an einer ESG-konformen Ausrichtung der Unternehmensorganisation und -strategie kein Weg vorbei.

Für welche Unternehmen ist ESG Pflicht?

Mit Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird eine Nachhaltigkeitsberichtserstattung bereits ab 2024, gestaffelt nach Unternehmensgröße Pflicht:

  • Ab 2024: Kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden, die bereits zur nicht finanziellen Berichterstattung verpflichtet sind.
  • Ab 2025: Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden, einer Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro und einem Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro, die bisher noch nicht zur nicht finanziellen Berichterstattung verpflichtet sind.
  • Ab 2026: Börsennotierte kleinere und mittlere Unternehmen, kleine Kreditinstitute und firmeneigenen Versicherungsunternehmen.

Sie müssen Nachhaltigkeit in ihre strategische Ausrichtung und ihr Geschäftsmodell integrieren, hohe regulatorische Anforderungen erfüllen und transparent über ihre Nachhaltigkeit anhand von ESG-Kriterien berichten.

Zudem besteht die Verpflichtung zur inhaltlichen Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts durch einen Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Prüfungsdienstleister.

WICHTIG: Verstöße gegen die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung werden sanktioniert. Es drohen öffentliche Bekanntmachungen von Verstößen und Bußgelder.

Weshalb sollten sich alle Unternehmen mit ESG beschäftigen?

Obwohl sie noch keinen formellen ESG-Verpflichtungen unterliegen, verstärken vorausschauende Unternehmen bereits jetzt ihre ESG-Aktivitäten, da sie die komplette Wertschöpfungskette im Blick haben:

  • Ein großes internationales Unternehmen, das der ESG-Berichtserstattung verpflichtet ist, wird seine Zulieferer nach dem Reifegrad ihrer ESG-Bemühungen fragen. Diese Zulieferer wiederum können ihrerseits das gleiche Maß an ESG-Bemühungen und Berichterstattung von ihren eigenen Lieferanten verlangen, bis hinunter zu den kleinsten Unternehmen in der Lieferkette.
  • Unternehmen werden zunehmend von Geschäftspartnern, Investoren, Banken oder anderen Stakeholdern nach ihrer ESG-Politik gefragt.
  • Ohne ESG-Reporting kann der Zugang zu Kapital und Versicherungen komplett verwehrt oder zumindest teurer werden, da Finanzinstitute und Versicherungen angehalten sind, mögliche Nachhaltigkeitsrisiken zu bewerten.
  • Im Rahmen des EU Green Deals wird die Vergabe öffentlicher Aufträge an die Nachhaltigkeitsberichterstattung gekoppelt werden.

Deshalb sollten auch kleinere Unternehmen in naher Zukunft darauf vorbereitet sein, eine solide ESG-Politik zu verfolgen.

Meine Empfehlung

Für große Unternehmen ist ESG inzwischen Pflicht. Genau genommen ist ESG jedoch für ALLE Unternehmen ein entscheidender Faktor für ihre Zukunft, da sie Teil einer Wertschöpfungskette sind.

Ich empfehle deshalb, das Thema Nachhaltigkeit und ESG als Chance zu begreifen und frühzeitig im Unternehmen zu etablieren.

Bietet ESG auch Chancen?

Inzwischen hat sich ESG von einem reinen Compliance- und Reporting-Thema hin zu einem zentralen Erfolgsfaktor für die Zukunftsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstum von Unternehmen entwickelt.

Unternehmen, die noch keinen spezifischen ESG-Anforderungen unterliegen und sich frühzeitig mit der Einführung von ESG-Kriterien beschäftigen, kann dies die Chance bieten, sich als Marktführer zu positionieren und Marktanteile zu gewinnen oder zumindest zu schützen. Auch für die Mitarbeitergewinnung ist Nachhaltigkeit ein wichtiger Aspekt.

Durch die Umsetzung einer ESG-Strategie leisten die Unternehmen nicht nur einen wichtigen Beitrag für die Umwelt und Gesellschaft, sondern sparen durch entsprechende Maßnahmen Energie und Ressourcen.

ACCONSIS als Vorreiter

Wir gehen diesen Weg auch konsequent selbst und können beispielsweise anhand unseres zertifizierten ökologischen Fußabdrucks den CO2-Ausstoß pro Beratungsstunde nachweisen!

Unsere Beratungsschwerpunkte

Dank unserer fachübergreifenden Expertise in Wirtschaftsprüfung, Rechts- und Steuerberatung sowie Unternehmens- und Finanzierungsberatung haben wir die aktuellen Entwicklungen und Anforderungen ganzheitlich im Blick.

Unsere Experten stehen Ihnen beratend bei allen Schritten Ihrer individuellen ESG-Strategie zur Seite – von der Einführung über die Umsetzung bis hin zur Prüfung.   

  • „Health-Check“: Wie ist Ihr Unternehmen zu ESG und Nachhaltigkeitsberichterstattung aufgestellt?
  • Konzeption der Nachhaltigkeitsberichterstattung: Definition von Zielen; Auswahl des geeigneten Rahmenwerks
  • Beratung zur Berichterstellung: Datenerfassung/-monitoring; Softwareauswahl und Softwareimplementierung; Reporting
  • Beratung zu Fördermöglichkeiten für Nachhaltigkeits-Investitionen und entsprechende Maßnahmen
  • Prüfung von freiwilligen Nachhaltigkeitsberichten

Sie fürchten die Komplexität und den Aufwand?

Verlassen Sie sich auf unsere Experten. Sie zeigen Ihnen den Weg durch die komplexen Anforderungen ganz fokussiert auf die Bereiche, die Sie wirklich abdecken müssen.

Ihre ACCONSIS-Ansprechpartnerin

Kerstin Weidenbach-Koschnike

Diplom-Kauffrau
Kerstin Weidenbach-Koschnike
Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin
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