– Professionelle Wirtschaftsprüfung für Unternehmen in Deutschland –

Unternehmen, die auf verlässliche Finanzberichterstattung, transparente Rechnungslegung und fundierte Entscheidungen setzen, brauchen einen Wirtschaftsprüfer, der mehr liefert als ein Testat. ACCONSIS unterstützt mittelständische Unternehmen, Familienunternehmen, Unternehmensgruppen und internationale Gesellschaften bei gesetzlicher und freiwilliger Wirtschaftsprüfung sowie prüfungsnaher Beratung – persönlich, interdisziplinär und deutschlandweit.

Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in München verbindet ACCONSIS Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Rechtsberatung und Unternehmensberatung unter einem Dach. Dieser interdisziplinäre Ansatz schafft für Mandanten einen spürbaren Mehrwert – gerade bei komplexen Anforderungen, internationalen Strukturen oder prüfungsnahen Fragen.


Warum Wirtschaftsprüfung für Unternehmen wichtig ist

Wirtschaftsprüfung ist die unabhängige Kontrolle der Finanzberichterstattung und Buchhaltung von Unternehmen. Sie schafft Transparenz, Sicherheit und Vertrauen – gegenüber Gesellschaftern, Banken, Investoren, Aufsichtsgremien und Geschäftspartnern.

  • Transparenz und Vertrauen: Wirtschaftsprüfer bieten ein neutrales Urteil über Finanzberichte. Die Prüfung von Jahresabschlüssen deckt Fehler oder Unregelmäßigkeiten auf und hilft, Informationsverzerrungen zwischen Erstellern und Empfängern zu vermeiden. So erhalten Stakeholder ein verlässliches Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
  • Fundierte Entscheidungen: Geprüfte Zahlen bilden die Grundlage für strategische Entscheidungen der Geschäftsführung, des Aufsichtsrats und externer Partner. Banken und Investoren verlangen belastbare Abschlüsse als Basis für Finanzierungs- und Beteiligungsentscheidungen.
  • Gesetzliche Anforderungen und Compliance: Die gesetzliche Prüfungspflicht nach § 316 HGB gilt für Kapitalgesellschaften, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten. Wirtschaftsprüfer müssen die gesetzlichen Vorschriften wie HGB und IFRS einhalten und sicherstellen, dass Unternehmen ihren Berichts- und Offenlegungspflichten nachkommen.
  • Risikomanagement und Prozessoptimierung: Eine professionelle Prüfung identifiziert Risiken – von Liquiditätsengpässen über Compliance-Verstöße bis hin zu Schwächen in internen Kontrollsystemen. Prüfungsnahe Beratung liefert darüber hinaus praxisnahe Empfehlungen zur Verbesserung von Prozessen und Strukturen.
  • Vertrauensfunktion des Wirtschaftsprüfers: Der Prüfer muss frei von Interessenkonflikten sein. Wirtschaftsprüfer sind gesetzlich zur Unabhängigkeit verpflichtet und übernehmen eine besondere Rolle als unabhängige Sachverständige, verlässliche Prüfer und kompetente Ansprechpartner für alle Beteiligten.

Warum ACCONSIS für Wirtschaftsprüfung?

  • Interdisziplinärer Beratungsansatz: ACCONSIS verbindet Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Rechtsberatung und Unternehmensberatung. Mandanten profitieren von einem integrierten Ansatz – besonders bei Themen, die über die reine Abschlussprüfung hinausgehen, etwa bei IFRS-Umstellungen, SOX Compliance, ESG-Prüfung oder Transaktionsbegleitung.
  • Persönliche und partnergeführte Mandatsbetreuung: Bei ACCONSIS betreuen erfahrene Mitarbeiter und Partner die Mandate direkt. Kurze Wege, klare Ansprechpartner und ein tiefes Verständnis für die individuelle Unternehmenssituation sind selbstverständlich.
  • Erfahrung mit mittelständischen Unternehmen und Familienunternehmen: ACCONSIS kennt die spezifischen Anforderungen von GmbHs, Unternehmensgruppen und inhabergeführten Gesellschaften – von der erstmaligen Prüfungspflicht bis zur komplexen Konzernabschlussprüfung.
  • Moderne, digitale und datenbasierte Prüfungsmethoden: Datenanalytik, automatisierte Prüfungsverfahren und digitale Dokumentation ermöglichen eine effiziente und risikoorientierte Prüfung. So werden Prüfungsressourcen gezielt dort eingesetzt, wo sie den größten Mehrwert schaffen.
  • Klare Kommunikation und praxisnahe Empfehlungen: Feststellungen werden verständlich aufbereitet. Das Ergebnis jeder Prüfung umfasst nicht nur das Testat, sondern konkrete Handlungsempfehlungen für die Geschäftsführung.
  • Expertise bei internationalen Strukturen und komplexen Anforderungen: Ob internationale Rechnungslegung, Reporting Packages, SOX Compliance oder ESG-Prüfung – ACCONSIS begleitet Unternehmen mit den passenden Tätigkeitsfeldern und fachlicher Tiefe.

Für wen unsere Wirtschaftsprüfung relevant ist

ACCONSIS betreut Unternehmen in unterschiedlichen Situationen und Rechtsformen – bundesweit und branchenübergreifend:

  • Mittelständische Unternehmen und GmbHs, die gesetzlich zur Prüfung verpflichtet sind oder eine freiwillige Jahresabschlussprüfung anstreben.
  • Familienunternehmen, die Transparenz gegenüber Gesellschaftern und nachfolgenden Generationen sicherstellen möchten.
  • Unternehmensgruppen und Holdingstrukturen, die eine Konzernabschlussprüfung oder konsolidierte Berichterstattung benötigen.
  • Internationale Gesellschaften und deutsche Tochtergesellschaften ausländischer Konzerne mit IFRS-, SOX- oder PCAOB-nahen Anforderungen.
  • Unternehmen vor erstmaliger Prüfungspflicht, die ihre Strukturen, Prozesse und Systeme frühzeitig auf den Einstieg in das Prüfungswesen vorbereiten wollen.
  • Unternehmen mit freiwilligem Prüfungsbedarf, etwa zur Stärkung der Bonität gegenüber Banken oder zur Vorbereitung auf Investorengespräche.
  • Unternehmen mit wachsender Komplexität in den Bereichen Reporting, IKS, ESG oder Konzernstrukturen.

Unsere Wirtschaftsprüfungsleistungen im Überblick

ACCONSIS unterstützt Unternehmen bei gesetzlicher und freiwilliger Wirtschaftsprüfung sowie bei prüfungsnaher Beratung. Die relevanten Leistungsbereiche im Rahmen unserer Tätigkeit umfassen unter anderem:

Jahresabschlussprüfung und Prüfungspflicht

Die Jahresabschlussprüfung ist das Kernstück der Wirtschaftsprüfung. Wirtschaftsprüfer prüfen jährlich die Abschlüsse von Kapitalgesellschaften und beurteilen die Vermögenslage eines Unternehmens. Die Prüfungspflicht nach HGB entsteht, wenn eine Kapitalgesellschaft an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Schwellenwerte nach § 267 HGB überschreitet – also Bilanzsumme, Umsatzerlöse oder Arbeitnehmerzahl.

  • Gesetzliche Jahresabschlussprüfung für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften gemäß § 316 HGB.
  • Freiwillige Jahresabschlussprüfung für Unternehmen, die gegenüber Banken, Investoren oder Gesellschaftern belastbare Zahlen vorweisen möchten.
  • Erstmalige Prüfungspflicht: Unternehmen, die erstmals die Schwellenwerte überschreiten, profitieren von frühzeitiger Vorbereitung – ACCONSIS begleitet den Übergang strukturiert und praxisnah.
  • Bedeutung für Stakeholder: Ein geprüfter Jahresabschluss stärkt die Glaubwürdigkeit gegenüber Banken, Versicherungen, Investoren und Geschäftspartnern.

Konzernabschlussprüfung und internationale Strukturen

Die Konzernabschlussprüfung umfasst die Überprüfung von Abschlüssen verbundener Unternehmen. ACCONSIS prüft HGB-Konzernabschlüsse und begleitet internationale Unternehmensgruppen bei der Erstellung und Abstimmung von Konzernabschlüssen.

  • Prüfung von Konzernabschlüssen und konsolidierten Berichten.
  • Erstellung und Prüfung von Reporting Packages für internationale Gruppen.
  • Abstimmung mit der Konzernmutter, Teilbereichsprüfern und ausländischen Prüfungsgesellschaften.
  • Unterstützung bei komplexen Holdingstrukturen und mehrstufigen Unternehmensgruppen.

IFRS, SOX und internationale Reporting-Anforderungen

Internationale Gesellschaften und Tochtergesellschaften ausländischer Konzerne stehen häufig vor Anforderungen, die über die deutsche Rechnungslegung hinausgehen. ACCONSIS berät und unterstützt in diesen Bereichen:

  • IFRS Advisory und internationale Rechnungslegung: Umstellung auf IFRS, Bilanzierungsfragen, Kaufpreisallokationen, Impairment Tests und weitere Spezialthemen – orientiert an den aktuellen IFRS-Standards und internationalen Standards.
  • SOX Compliance und PCAOB-nahe Anforderungen: Beratung und Prüfung im Rahmen von Sarbanes-Oxley Readiness, Financial Reporting Controls und IT-General Controls (ITGC) – insbesondere für Tochtergesellschaften US-börsennotierter Konzerne.
  • Internes Kontrollsystem (IKS) und IT-Audit: Prüfung und Beratung zu internen Kontrollen, Applikationskontrollen, Zugangskontrolle, Change Management und IT-Risiken.

ESG-Prüfung und Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bringt für immer mehr Unternehmen die Pflicht zur ESG-Berichterstattung. ACCONSIS unterstützt bei der Vorbereitung, Datenaufbereitung und Prüfung:

  • ESG-Prüfung und CSRD-nahe Anforderungen.
  • Aufbau prüfbarer ESG-Daten und Reporting-Strukturen.
  • Sicherstellung der Datenqualität und Einrichtung interner Kontrollen für Nachhaltigkeitskennzahlen.
  • Beratung zur Wesentlichkeitsanalyse und zur stufenweisen Umsetzung der ESRS-Standards.

Nachhaltigkeitsberichte erfordern spezifische Expertise – sowohl bei der Entwicklung der Datenprozesse als auch bei der eigentlichen Prüfung.

Sonderprüfungen und prüfungsnahe Beratung

Neben der klassischen Abschlussprüfung führt ACCONSIS ausgewählte Sonderprüfungen und prüfungsnahe Beratungsleistungen durch:

  • Sonderprüfungen z. B. nach MaBV, VerpackG, VermAnlG und KAGB. Sonderprüfungen beinhalten spezifische Prüfungen wie Unterschlagungsprüfungen und Gründungsprüfungen – jeweils im passenden Mandatskontext.
  • Unterschlagungsprüfung und Werthaltigkeitsprüfung.
  • Interne Revision als Service, KPI-Steuerungsmodelle und Reporting-Strukturen.
  • Due Diligence, Transaktionsbegleitung und Unternehmensnachfolge als angrenzende Beratungsfelder. Unternehmensbewertung erfolgt häufig bei Unternehmenskäufen oder -verkäufen und ist Teil der prüfungsnahen Beratung, nicht der klassischen Abschlussprüfung.

Unser Wirtschaftsprüfungsprozess

Schritt 1: Mandatsanalyse und Zielklärung

Wir analysieren die Unternehmensstruktur, die Rechtsform und die konkreten Prüfungsanforderungen. Dabei klären wir, ob eine gesetzliche oder freiwillige Prüfung vorliegt, welche Bereiche betroffen sind und welche Ziele das Unternehmen mit der Prüfung verfolgt.

Schritt 2: Prüfungsplanung und Risikobeurteilung

Auf Basis der Mandatsanalyse erstellen wir eine detaillierte Prüfungsplanung. Die Risikobeurteilung erfordert die Identifizierung und Bewertung qualitätsgefährdender Risiken. Termine, Prüfungsumfang und Verantwortlichkeiten werden verbindlich abgestimmt.

Schritt 3: Prüfungsdurchführung und Kommunikation

Unsere Prüfer führen die Prüfung mit modernen, datenbasierten Methoden durch. Feststellungen und Zwischenergebnisse kommunizieren wir laufend – so bleiben Geschäftsführung und Rechnungswesen jederzeit informiert.

Schritt 4: Prüfungsbericht und prüfungsnahe Begleitung

Am Ende steht ein detaillierter Prüfungsbericht mit praxisnahen Empfehlungen. ACCONSIS begleitet Unternehmen auch über die Prüfung hinaus – etwa bei der Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen, der Nachbereitung von Feststellungen oder bei prüfungsnahen Folgethemen.


Typische Mandatssituationen

Wirtschaftsprüfung ist kein standardisierter Vorgang – die Prüfung passt sich der individuellen Situation des Unternehmens an. Folgende Mandatssituationen betreut ACCONSIS regelmäßig:

  • Erstmalige Prüfungspflicht: Eine GmbH überschreitet in zwei aufeinanderfolgenden Jahren die Schwellenwerte für Bilanzsumme und Umsatzerlöse. Sie wird als mittelgroße Kapitalgesellschaft eingestuft und damit prüfungspflichtig nach § 316 HGB. ACCONSIS begleitet den Einstieg in das Prüfungswesen – von der Audit Readiness bis zum ersten Testat.
  • Freiwillige Jahresabschlussprüfung: Ein mittelständisches Unternehmen möchte gegenüber Banken und Investoren belastbare Zahlen vorweisen und entscheidet sich für eine freiwillige Prüfung des Jahresabschlusses.
  • Konzernabschlussprüfung: Eine Unternehmensgruppe mit mehreren Gesellschaften benötigt einen geprüften HGB-Konzernabschluss – inklusive Konsolidierung und Abstimmung mit Teilbereichsprüfern.
  • Reporting Package für internationale Konzernmutter: Eine deutsche Tochtergesellschaft eines ausländischen Konzerns liefert ein Reporting Package nach internationalen Standards und benötigt eine prüferische Durchsicht oder Prüfung durch einen deutschen Wirtschaftsprüfer.
  • ESG-Berichterstattung vorbereiten: Ein Unternehmen steht vor der CSRD-Berichtspflicht und möchte Datenprozesse, interne Kontrollen und Reporting-Strukturen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung aufbauen.
  • IKS- und Reporting-Prozesse verbessern: Das Finance-Team einer Unternehmensgruppe möchte sein internes Kontrollsystem optimieren, Reporting-Strukturen professionalisieren oder KPI-Steuerungsmodelle einführen.
  • Internationale SOX- oder IFRS-Anforderungen: Eine Tochtergesellschaft eines US-börsennotierten Konzerns benötigt Unterstützung bei SOX Compliance, PCAOB-nahen Anforderungen oder IFRS-Bilanzierungsfragen.
  • Belastbare Zahlen für Gesellschafter und Investoren: Gesellschafter, Banken oder Investoren verlangen geprüfte Abschlüsse als Voraussetzung für Finanzierungen, Umwandlung, Verschmelzung oder Beteiligungsentscheidungen.

Häufig gestellte Fragen zur Wirtschaftsprüfung

Gesetzliche Prüfungen sind für Unternehmen ab bestimmten Umsatzgrenzen Pflicht. Kapitalgesellschaften, die an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Schwellenwerte nach § 267 HGB überschreiten – Bilanzsumme, Umsatzerlöse, Arbeitnehmerzahl –, unterliegen der Prüfungspflicht. Kleine Kapitalgesellschaften sind von der Pflicht befreit. Bei kapitalmarktorientierten Unternehmen ist eine objektive Durchsicht der Beurteilungen durch einen unabhängigen Partner vorgeschrieben.

Die Prüfungspflicht nach HGB entsteht, wenn eine GmbH oder andere Kapitalgesellschaft die Größenklasse „klein“ nach § 267 HGB dauerhaft – also in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren – überschreitet. Die aktuellen Schwellenwerte liegen bei einer Bilanzsumme von rund 7,5 Mio. €, Umsatzerlösen von 15 Mio. € und durchschnittlich 50 Arbeitnehmern. Werden mindestens zwei dieser Werte überschritten, wird das Unternehmen prüfungspflichtig.

Die gesetzliche Jahresabschlussprüfung ist für prüfungspflichtige Kapitalgesellschaften verpflichtend. Die freiwillige Jahresabschlussprüfung wird von Unternehmen beauftragt, die nicht prüfungspflichtig sind, aber gegenüber Banken, Investoren oder Gesellschaftern geprüfte Abschlüsse vorweisen möchten – etwa zur Steigerung der Bonität oder zur Vorbereitung auf eine Bewerbung bei Investoren.

Die Konzernabschlussprüfung umfasst die Prüfung von Konzernabschlüssen und Konzernlageberichten. Sie betrifft Unternehmensgruppen, die zur Konzernrechnungslegung verpflichtet sind, und umfasst die Abstimmung mit Teilbereichsprüfern und die Prüfung von Konsolidierungsvorgängen.

Interne Kontrollsysteme (IKS) und IT-Audit gewinnen in der modernen Wirtschaftsprüfung zunehmend an Bedeutung. IT-General Controls, Applikationskontrollen und Zugriffsberechtigungen werden geprüft, um die Integrität der Finanzberichterstattung sicherzustellen. Besonders bei SOX Compliance und PCAOB-nahen Anforderungen sind IKS-Prüfung und IT-Audit zentrale Bestandteile.

Prüfungsnahe Beratung umfasst Leistungen, die über die klassische Abschlussprüfung hinausgehen, aber eng mit dem Prüfungswesen verbunden sind – etwa interne Revision, KPI-Steuerungsmodelle, Reporting-Strukturen, Planungsrechnungen, Due Diligence oder Transaktionsbegleitung.

Ja. ACCONSIS unterstützt Unternehmen bei der Vorbereitung auf CSRD-nahe Anforderungen, dem Aufbau prüfbarer ESG-Daten, der Einrichtung interner Kontrollen und der Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten.

Ja. ACCONSIS hat ihren Sitz in München und betreut Mandanten deutschlandweit – von mittelständischen Unternehmen üb

Wirtschaftsprüfung mit ACCONSIS – Ihr nächster Schritt

Lassen Sie Ihre Wirtschaftsprüfung frühzeitig und strukturiert planen. ACCONSIS unterstützt Unternehmen bei gesetzlicher und freiwilliger Wirtschaftsprüfung, Jahresabschlussprüfung, Konzernabschlussprüfung und prüfungsnaher Beratung – persönlich, interdisziplinär und deutschlandweit.

Wirtschaftsprüfer müssen ein Berufsexamen ablegen, das aus sieben Einzelklausuren und einem mündlichen Teil besteht. Die Durchfallquote beim Wirtschaftsprüferexamen liegt bei rund 50 Prozent – das zeigt, wie anspruchsvoll der Beruf ist. Die meisten Wirtschaftsprüfer sind über 30 Jahre alt, und 85 Prozent der Wirtschaftsprüfer legen zusätzlich das Steuerberater-Examen ab. Auch ACCONSIS vereint deshalb Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung in einem interdisziplinären Team. Wirtschaftsprüfer dürfen auch als Steuerberater agieren, was den integrierten Beratungsansatz bei ACCONSIS unterstreicht.

Die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüfung vermeidet Fehler und sichert die Verlässlichkeit der Prüfungsurteile. Wirtschaftsprüfer sind verpflichtet, ein internes Qualitätssicherungssystem einzurichten. Prüfungsgesellschaften unterliegen regelmäßigen externen Überprüfungen zur Beurteilung ihres Qualitätssicherungssystems. Die Wirtschaftsprüferkammer überwacht die Erfüllung der Qualitätskontrollpflichten von Wirtschaftsprüfern. Qualitätsstandards werden durch verbindliche IDW Prüfungsstandards und internes sowie externes Qualitätsmanagement gesichert. Qualitätsstandards in der Wirtschaftsprüfung basieren auf gesetzlichen Vorschriften und berufsständischen Regelungen.

Die Big Four dominieren den Markt der Wirtschaftsprüfung. Doch gerade mittelständische Unternehmen, Familienunternehmen und Unternehmensgruppen profitieren von der persönlichen, partnergeführten Betreuung einer spezialisierten WP-Gesellschaft wie ACCONSIS. Hier stehen nicht Volumen und Standardprozesse im Fokus, sondern individuelle Lösungen, direkte Kommunikation und ein echtes Verständnis für die Anforderungen des Mandanten.

Kontaktieren Sie ACCONSIS für eine unverbindliche Erstberatung:

Telefon: Rufen Sie uns an. E-Mail: Schreiben Sie uns. Kontaktformular: Nutzen Sie unser Online-Formular auf acconsis.de.

ACCONSIS – Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in München. Bundesweite Betreuung. Interdisziplinär. Persönlich. Fachlich fundiert.