Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Arbeitgeber
Eine Bildschirmarbeitsbrille für einen Arbeitnehmer kann als Betriebsausgabe abgezogen werden.
Neben den Belangen des Versorgungsempfängers ist beim Ermessen über eine Betriebsrentenanpassung auch die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers zu berücksichtigen.
Rückstellungen für Lohn- und Gehaltsfortzahlungen im Krankheitsfall können nicht gebildet werden.
Das Bundesministerium der Finanzen hat den Entwurf der Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2001 bekannt gemacht.
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