Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Privatpersonen und Familien
Die Bundesregierung hat ein Paket mit 41 Maßnahmen zur Steuervereinfachung beschlossen.
Das Niedersächsische Finanzgericht will ein Ehegattensplitting auch für Lebenspartner nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr kategorisch ausschließen.
Das Bundesverfassungsgericht hat keine Bedenken dagegen, dass der nicht steuerpflichtige Ehepartner für seinen steuerpflichtigen Ehegatten Kirchensteuer abführen muss.
Das Jahressteuergesetz 2010 enthält neben reinen Korrektur- und Reparaturmaßnahmen der Gesetzestexte auch eine ganze Reihe von Änderungen, die praktische Bedeutung haben.
Eine gemeinsame Veranlagung von Ehegatten ist nur möglich, solange die eheliche Lebensgemeinschaft besteht. Deren Beendigung muss aber objektiv erkennbar sein.
Weil die Schweiz kein EU-Mitglied ist, sind Schulgelder für eine Schweizer Privatschule nicht steuerlich abziehbar.
Die Fallbeilregelung beim Jahresgrenzbetrag für die Einkünfte des Kindes ist verfassungsgemäß.
Eine Vollzeiterwerbstätigkeit schließt die Berücksichtigung als Kind, das sich in einer Übergangszeit befindet oder auf einen Ausbildungsplatz wartet, nicht aus.
Für die Anrechnung und Erstattung von Vorauszahlungen an geschiedene Eheleute ist entscheidend, wessen Steuerschuld aus Sicht des Finanzamts getilgt werden sollte.
Der Bundesfinanzhof hat festgelegt, wie der Entlastungsbetrag aufzuteilen ist, wenn das gemeinsame Kind annähernd gleichwertig in die Haushalte beider Eltern eingebunden ist.
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