Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Privatpersonen und Familien
Ehepaare können den Höchstbetrag für Zuwendungen an Stiftungen in doppelter Höhe ausschöpfen, da der Betrag jedem Ehepartner einzeln zusteht.
Ein vereinbarter Zugewinnausgleich trotz fortbestehender Zugewinngemeinschaft unterliegt der Schenkungsteuer.
Seit dem 1. Januar 2006 erfolgt die Unfallversicherung für Minijobs in Privathaushalten direkt per Haushaltsscheck.
Unterhaltsleistungen an einen Empfänger, der über ertragsloses oder nicht veräußerbares Vermögen verfügt, können steuerlich nicht abgezogen werden.
Das zum 1. Januar 2001 in Nordrhein-Westfalen eingeführte besondere Kirchgeld verstößt nicht gegen die Verfassung.
Aus der Zustimmung zu einem begrenzten Sonderausgabenabzug von Unterhaltsleistungen folgt nicht die Zustimmung zum unbegrenzten Abzug in den Folgejahren.
Der Bundesfinanzhof lässt vom Bundesverfassungsgericht prüfen, ob die betragsmäßige Begrenzung des Sonderausgabenabzugs für Krankenversicherungsbeiträge verfassungswidrig ist.
Fahrtkosten für Besuche beim eigenen Kind sind nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.
Anders als Verheiratete können nicht verheiratete Frauen die Kosten für eine künstliche Befruchtung nicht steuerlich geltend machen.
Derjenige Elternteil, der dem Kind den höheren Unterhalt zahlt, ist zum Empfang des Kindergelds berechtigt.
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