Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Toupet ist für einen Mann keine außergewöhnliche Belastung
Männer mit Glatzen sind nicht so außergewöhnlich, dass ein Toupet wegen einer krankheitsbedingten Haarlosigkeit als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig wäre.
Ob der Kläger an einen Richter mit Glatze geraten ist, ist unbekannt. Jedenfalls aber meint das Finanzgericht Rheinland-Pfalz, dass die Anschaffung eines Toupets bei einem Mann auch dann in der Regel keine außergewöhnliche Belastung ist, wenn der Haarausfall nicht erblich bedingt ist, sondern durch eine Krankheit verursacht wurde. Allenfalls mit einem amts- oder vertrauensärztlichen Attest, dass der Erwerb eines Haarteils zur Heilung oder Linderung der psychischen Belastung durch die Haarlosigkeit notwendig ist, käme eine steuerliche Berücksichtigung möglicherweise in Frage.
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