Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren
Wegen der Möglichkeit zur rückwirkenden Anwendung des neuen Erbschaftsteuerrechts hat das Bundesfinanzministerium nun den Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren in den Jahren 2007 und 2008 veröffentlicht.
Den Basiszinssatz, der für das vereinfachte Ertragswertverfahren nach dem neuen Bewertungsrecht im Jahr 2009 anzuwenden ist, hatte das Bundesfinanzministerium bereits Anfang Januar bekanntgegeben und auf 3,61 % festgesetzt. Für den Fall, dass ein Erbe die Anwendung des neuen Rechts für einen Erbfall in den letzten beiden Jahren beantragt, hat das Ministerium nun auch den Basiszinssatz für diese Jahre festgelegt. Er beträgt für 2007 4,02 % und für 2008 4,58 %.
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