Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Atypisch stille Beteiligungen und Unterbeteiligungen
Die Finanzverwaltung erkennt atypisch stille Beteiligungen und Unterbeteiligungen nun doch wieder als steuerlich begünstigtes Betriebsvermögen an.
Die Finanzverwaltung will nun doch atypisch stille Beteiligungen und Unterbeteiligungen an Personengesellschaften wieder bei der Erbschaftsteuer als steuerlich begünstigtes Betriebsvermögen anerkennen. Es ist noch keine zwei Jahre her, dass sich die Finanzverwaltung auf die gegenteilige Auffassung festgelegt hatte. Insoweit ist der erneute Gesinnungswechsel aus Sicht der Steuerzahler sehr zu begrüßen, auch wenn man natürlich konstatieren muss: Das hätte man auch einfacher haben können! Jedenfalls ist die neue, alte Auffassung in allen noch offenen Fällen anzuwenden.
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