Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Pauschalbesteuerung schwarzer Fonds ist europarechtswidrig

Die Anleger in im Inland nicht registrierten ausländischen Investmentfonds können in allen noch offenen Fällen auf eine Erstattung zuviel bezahlter Steuern hoffen.

Die pauschale Besteuerung von Erträgen aus im Inland nicht registrierten ausländischen Investmentfonds (sog. "schwarze" Fonds) hält der Bundesfinanzhof für derart europarechtswidrig, dass er noch nicht einmal eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof für notwendig erachtet. In allen noch offenen Fällen können die Kapitalanleger daher für Zeiträume bis einschließlich 2003 eine Erstattung der zuviel bezahlten Steuern erhalten.


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