Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Leerverkäufe von Aktien
Um Steuerbetrug im großen Stil zu verhindern, hat das Bundesfinanzministerium zusätzliche Vorgaben erlassen für den Leerverkauf von Aktion über den Dividendenstichtag.
Leerverkäufe von Aktien über den Dividendenstichtag bergen - wenn die den Auftrag ausführende Stelle kein inländisches Kreditinstitut ist - die Gefahr einer mehrfachen Bescheinigung von Kapitalertragsteuer, obwohl nur einmal Kapitalertragsteuer zulasten des rechtlichen Eigentümers der Aktien einbehalten wurde. Um eine mehrfache Anrechnung zu verhindern, hat das Bundesfinanzministerium nun Regeln festgelegt, die für eine Anrechnung oder Erstattung eine Bestätigung des Steuerberaters erfordern.
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