Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Höhere Förderung von Handwerkerleistungen erst ab 2009
Aufgrund anderslautender Presseberichte weist die Finanzverwaltung ausdrücklich darauf hin, dass die höhere Förderung von Handwerksleistungen im Haushalt erst ab 2009 gilt.
Durch das Konjunkturpaket I wurde die maximale Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen im Haushalt von 600 auf 1.200 Euro verdoppelt. Die Oberfinanzdirektion weist darauf hin, dass diese Erhöhung erst ab 2009 gilt: Die Neuregelung gilt erstmals für Aufwendungen, die im Veranlagungszeitraum 2009 bezahlt, und deren zu Grunde liegenden Leistungen nach dem 31. Dezember 2008 erbracht worden sind. Anderslautende Presseberichte, wonach die Anhebung aufgrund einer "Gesetzespanne" bereits ab 2008 Anwendung finde, seien unzutreffend.
Abonnieren Sie unseren kostenlosen ACCONSIS Newsletter
Sie erhalten aktuelle Informationen zu Steuern, Recht und Finanzen.

