Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Entkernung eines Gebäudes

Die Entkernung eines Gebäudes wird steuerrechtlich als Neuherstellung behandelt.

Das Finanzgericht Hessen meint, dass die Entkernung eines Gebäudes einkommensteuerrechtlich der Herstellung einer Wohnung entspricht (Aktenzeichen: 11 K 6678/98). Voraussetzung ist, dass das Gebäude vollständig entkernt und in seiner Innensubstanz durch die Veränderung der Innenwände und der Geschosshöhen völlig neu gestaltet wird. Es spielt keine Rolle, wenn die Außenmauern und die tragenden Wände des Gebäudes beibehalten werden.


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