Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Arbeitslosenversicherung erlischt bei fehlender Beitragszahlung

Die freiwillige Weiterversicherung gegen Arbeitslosigkeit erlischt automatisch, wenn der Versicherte für drei Monate mit den Beiträgen im Rückstand ist.

Existenzgründer können sich seit einiger Zeit weiter in der Arbeitslosenversicherung versichern lassen. Wer aber drei Monate mit den Beiträgen in Verzug gerät, verliert kraft Gesetzes seinen Versicherungsschutz. Eine Mahnung, die auf diese Folge hinweist, ist dazu nicht notwendig, auch wenn die Arbeitsagentur eigentlich eine Mahnung verschicken sollte. Entscheidend ist, was das Gesetz vorschreibt, meint das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen.


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