Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Gewerkschaften dürfen Mails versenden

Arbeitgeber können nur in besonderen Ausnahmefällen von Gewerkschaften verlangen, den weiteren Versand von E-Mails an die eigenen Mitarbeiter zu unterlassen.

Gewerkschaften dürfen die Arbeitnehmer eines Unterneh-mens auch dann über die betriebliche E-Mail-Adresse an-schreiben, wenn den Mitarbeitern die private Nutzung der E-Mail-Adresse untersagt ist. Notwendig ist lediglich, dass die Gewerkschaft tarifrechtlich für das Unternehmen zuständig ist, meint das Bundesarbeitsgericht. Die Richter sehen erst dann einen Unterlassungsanspruch, wenn durch die E-Mail-Sendungen nachhaltige Betriebsstörungen eintreten.


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