Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Prüfbericht hemmt nicht die Festsetzungsfrist

Allein durch das Verfassen eines Prüfberichts kann das Finanzamt nicht den Ablauf der Steuerfestsetzungsfrist hemmen.

Führt ein Betriebsprüfer Ermittlungshandlungen durch, dann hemmt er damit die Frist zur Festsetzung der Steuern. Die Zusammenfassung der Ergebnisse einer Betriebsprüfung im Prüfbericht ist jedoch keine Ermittlungshandlung. Ergo kann das Finanzamt trotz Prüfbericht auch keine Steuern mehr festsetzen, wenn die Frist erst einmal abgelaufen ist.


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