Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze beim Verkauf von Anteilen
Wertsteigerungen vor der Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze von 25 % auf 10 % müssen steuerfrei bleiben.
Das Bundesverfassungsgericht musste sich mal wieder mit der Frage nach der Verfassungsmäßigkeit rückwirkender Gesetzesänderungen befassen. Für die Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze bei der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft von 25 % auf 10 % sieht das Bundesverfassungsgericht ebenfalls eine verfassungswidrige Rückwirkung, soweit auch ältere Wertsteigerungen erfasst werden. Wertsteigerungen, die bis zur Verkündung des Gesetzes entstanden sind, müssen steuerfrei bleiben, falls sie nach der alten Rechtslage steuerfrei hätten realisiert werden können. Ansonsten ist die Absenkung verfassungskonform.
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