Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Einzahlung auf Oder-Konto als Schenkung an den Ehegatten

Fließen Verkaufserlöse eines Ehegatten auf das gemeinsame Oder-Konto, gilt die Hälfte der Einzahlung als Schenkung an den anderen Ehegatten.

Ehegatten mit einem Oder-Konto müssen bei der Einzahlung größerer Beträge aufpassen, um eine unnötige Steuerbelastung zu vermeiden: Ist Ehegatten ein Oder-Konto jeweils hälftig zuzurechnen und hat der Ehemann Erlöse aus dem Verkauf einer Firmenbeteiligung auf dieses Konto einbezahlt, so hat er seiner Ehefrau die Hälfte der Einzahlungsbeträge freigebig zugewendet. Für diesen Teil muss die Ehefrau dann Schenkungsteuer zahlen, meint das Finanzgericht Nürnberg.


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