Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Halbabzugsverbot bei geringfügigen Einnahmen
Auch wenn nur minimale Einkünfte aus einem GmbH-Anteil erzielt wurden, greift bereits das Halbabzugsverbot für Verluste aus diesem Anteil.
Das Halbabzugsverbot für Verluste aus der Veräußerung eines GmbH-Anteils greift auch dann ein, wenn durch die Beteiligung nur geringfügige Einnahmen erzielt wurden, die zur Hälfte steuerfrei sind. Allerdings ist es möglich, dass der Bundesfinanzhof in dieser Frage noch anders entscheidet, denn dort ist jetzt die Revision gegen diese Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf anhängig. Bestehen gar keine Einnahmen aus der Beteiligung, hat der Bundesfinanzhof das Halb- bzw. Teilabzugsverbot bisher wiederholt zurück gewiesen (siehe auch "Halb-/Teilabzugsverbot" im Beitrag zum Jahressteuergesetz 2010). Geklagt hatte ein GmbH-Gesellschafter, der seine Anteile für rund 36.000 Euro erworben und im Rahmen der Liquidation wieder für 1 Euro verkauft hatte.
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