Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Aufwendungen für ein außerhäusliches Arbeitszimmer

Ein baulich abgetrenntes Arbeitszimmer im eigenen Haus wird nicht von der Abzugsbeschränkung für ein häusliches Arbeitszimmer erfasst.

Die Abzugsbeschränkung für ein häusliches Arbeitszimmer gilt nicht für einen Büroraum, der baulich so vom Wohnbereich getrennt ist, dass das Büro von der Wohnung aus nur über einen Bereich erreichbar ist, der auch von fremden Personen genutzt wird. Das Finanzgericht Köln hat damit einem Ehepaar Recht gegeben, das in seinem Zweifamilienhaus einen Raum samt WC für die Verwaltung seines Immobilienvermögens abgeteilt hatte.


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