Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Fehlende Steuernummer kostet den Vorsteuerabzug
Ein Unternehmer, der noch keine Steuernummer erhalten hat, muss diese notfalls gerichtlich einklagen, anstatt das Aktenzeichen des Finanzamts als Steuernummer in der Rechnung auszuweisen.
Enthält eine Rechnung nur eine Zahlen- und Buchstabenkombination statt der dem leistenden Unternehmer erteilten Steuernummer, kann der Leistungsempfänger vorbehaltlich einer Rechnungsberichtigung keinen Vorsteuerabzug geltend machen. So entschied der Bundesfinanzhof im Fall einer Rechnung, in der der ausstellende Unternehmer anstelle der Steuernummer das Aktenzeichen des Finanzamts aus dem Antrag auf Erteilung einer Steuernummer angegeben hatte. Der Unternehmer hätte eben seinen gesetzlichen Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer gegenüber dem Finanzamt gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen müssen, meint der Bundesfinanzhof.
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