Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Verschärfungen bei der strafbefreienden Selbstanzeige
In Kürze tritt eine deutliche Verschärfung bei den Anforderungen an eine strafbefreiende Selbstanzeige in Kraft.
Am 15. April hat der Bundesrat das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz gebilligt, das damit schon bald in Kraft treten kann. Das Gesetz enthält in erster Linie Verschärfungen bei den Anforderungen an eine strafbefreiende Selbstanzeige: Strafbefreiung gibt es nur noch bei vollständiger Offenbarung aller noch nicht verjährten Steuerstraftaten. Außerdem ist ab einem Betrag von 50.000 Euro ein Strafzuschlag von 5 % fällig. Mehr zu diesem Gesetz lesen Sie in der nächsten Ausgabe.
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