Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Rechtsprechung wie im Schlaf
Erst wenn eindeutige Anzeichen für einen selig schlummernden Finanzrichter vorliegen, ist die mündliche Verhandlung hinfällig.
Es gibt Finanzrichter, die beherrschen ihr Fach im Schlaf. Diese Richter können dem Vortrag während der mündlichen Verhandlung auch mit geschlossenen Augen und geneigtem Kopf folgen, meint der Bundesfinanzhof. Zwar ist ein Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt, wenn ein Richter während der mündlichen Verhandlung schläft und deshalb wesentlichen Vorgängen nicht folgt. Damit diese Voraussetzungen vorliegen, bedarf es jedoch eines echten Dornröschenschlafs: Nur sichere Anzeichen für das Schlafen wie tiefes, gleichmäßiges Atmen oder gar Schnarchen oder eindeutige Anzeichen von fehlender Orientierung genügen den Ansprüchen des Bundesfinanzhofs.
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