Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Dokumentation einer Investitionsabsicht

Die für einen Investitionsabzugsbetrag notwendige Dokumentation der Investitionsabsicht kann auch noch im Einspruchs- oder Klageverfahren nachgewiesen werden.

Wer den Investitionsabzugsbetrag in Anspruch nehmen will, kann dies normalerweise nicht erst im Einspruchsverfahren geltend machen. Bei einem Einspruch gegen einen Schätzungsbescheid ist das allerdings ohne weiteres möglich. Außerdem meint der Bundesfinanzhof, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise zur Dokumentation der Investitionsabsicht nicht an den Abgabezeitpunkt der Steuererklärung gebunden sind, sondern auch noch im Einspruchs- oder Klageverfahren vervollständigt werden können.


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