Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Erbe muss selbstfinanzierte Versicherung trotzdem versteuern

Auch wenn der Erbe die Beiträge zur Lebensversicherung des Erblassers selbst gezahlt hat, ist die Versicherungsleistung trotzdem erbschaftsteuerpflichtig.

Das Erbschaftsteuerrecht unterscheidet bei geerbtem Vermögen nicht danach, wie das Vermögen zuvor gebildet worden ist. Frühere Zuwendungen des Erben an den Erblasser spielen also keine Rolle, und daher ist die Leistung aus einer Lebensversicherung auch dann erbschaftsteuerpflichtig, wenn der Erbe die Versicherungsbeiträge früher selbst zugunsten des Erblassers gezahlt hat, meint das Finanzgericht Düsseldorf.


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