Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Einbringung einer privaten Verbindlichkeit als Gestaltungsmodell

Mit einem interessanten Modell lassen sich Darlehenszinsen für ein privat genutztes Haus zumindest teilweise steuerlich geltend machen.

Ein interessantes Steuersparmodell hat jetzt der Bundesfinanzhof abgesegnet: Ein Immobilienbesitzer übertrug ein vermietetes Mehrfamilienhaus an eine vermögensverwaltende Gesellschaft, deren Gesellschafter er und seine Ehefrau sind. Im Gegenzug übernahm die Gesellschaft die auf der Immobilie lastenden Darlehen, zu denen auch zwei Darlehen gehören, mit denen ein anderes, privat genutztes Gebäude finanziert wurde. Damit wird für die bisher nicht abziehbaren privaten Schuldzinsen ein neuer Veranlassungszusammenhang geschaffen: Sie sind nun durch die Vermietung veranlasst und zumindest teilweise steuerlich abzugsfähig.


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