Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Handwerkerleistung im Haushalt
Für die Steuerbegünstigung muss die Handwerkerleistung im Haushalt erbracht worden sein und nicht in der Werkstatt des Handwerkers.
Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen gibt es nur dann, wenn die Handwerkerleistung im Haushalt des Steuerzahlers erbracht wurde. Arbeit, die in der Werkstatt des Handwerksbetriebs durchgeführt wurde, ist dagegen nicht begünstigt. Mit diesem Argument hat das Finanzgericht München die Klage eines Ehepaares abgewiesen, das die Personalkosten aus der Rechnung einer Schreinerei für ihr neues Schlafzimmer geltend machen wollte. In diesem Fall war aber nur ein relativ kleiner Anteil der Personalkosten abziehbar, der auf den Einbau der Möbel im Haushalt entfiel.
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