Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Vermietungsabsicht bei einem geplanten Verkauf

Ein einzelner Vermietungsversuch genügt nicht, um neben dem geplanten Verkauf ein Vermietungsabsicht nachzuweisen.

Hat ein Immobilienbesitzer einen Makler mit dem Verkauf seiner Immobilie beauftragt, genügt es für den Nachweis einer gleichzeitigen Vermietungsabsicht nicht, dass er lediglich eine sich zufällig ergebende Chance nutzt, um die Wohnung zur Vermietung anzubieten, wenn es tatsächlich nicht zur Vermietung kommt und weitere Vermietungsbemühungen nicht nachgewiesen werden. Mit dieser Entscheidung hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz die Klage eines Immobilienbesitzers abgewiesen, der Werbungskosten für seine Eigentumswohnung von fast 12.000 Euro geltend machen wollte.


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